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Vorlage - 2025/0712  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 938 "Nördlich Kleine Kampstraße", OT Wassel
-Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Wassel Vorberatung
13.10.2025 
Sitzung des Ortsrates Wassel ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
09.12.2025 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.12.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2025-0712

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgende Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgende Beschlüsse zu fassen:  

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

1.) Der Rat beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 938 „rdlich Kleine Kampstraße“, OT Wassel.

2.) Der Rat beschließt die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 


Sachverhalt:

 

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan wird mit dem Ziel aufgestellt, Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ auszuweisen. Zugleich sollen im südlichen Teilbereich des Plangebiets im Sinne der Innenentwicklung weitere Wohnbauflächen entwickelt werden.

Die Flächen im Geltungsbereich werden derzeit als Grünfläche sowie Rasenspielfläche genutzt. Im Norden grenzt eine Grünfläche mit Baumbestand an, welcher nicht Bestandteil des Geltungsbereiches ist und erhalten bleiben soll. Sämtliche Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Sehnde.

r die Erschließung der Feuerwehr Wassel soll die vorhandene Straße „Rethener Straße“ dienen. Für die Erschließung der südlichen Wohnbauentwicklung hingegen die Straße „Kleine Kampstraße“.

Mit dem Bebauungsplan sollen daher die bauleitplanerischen Voraussetzungen für den Neubau der Feuerwehr Wassel geschaffen werden, welcher die aktuellen Bedarfe der Feuerwehr Wassel decken kann. Zugleich soll mit der geplanten Wohnbauentwicklung in der Ortslage Wassel eine Möglichkeit zur Innenentwicklung eröffnet werden.

 

 

 

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 938 „rdlich Kleine Kampstraße“, OT Wassel hat eine Größe von ca. 12.200 m² und umfasst folgendes Flurstück in der Gemarkung Wassel der Flur 1:

- Flurstück 193/11

Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Stadt Sehnde. Der Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

Der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der Innenentwicklung. Der Standort befindet sich innerhalb des Siedlungsgefüges des Ortsteils Wassel und ist von drei Seiten von (Wohn-)Bebauung umgeben. Da die festzusetzende zulässige Grundfläche deutlich weniger als 20.000 m2 beträgt, sind die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfüllt.

Es wird daher vorgeschlagen, im Sinne der Verfahrensbeschleunigung § 13a BauGB anzuwenden. Eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichtes und Ausgleichsbilanzierung ist hiermit nicht erforderlich. Gleichwohl bleibt die gebotene Prüfung der Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB von den gesetzlichen Regelungen unberührt und die Ergebnisse sind in den Abwägungsprozess einzustellen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

 

Flächennutzungsplan

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sport- und Festplatz dar.

Mit der Darstellung einer Grünfläche für das Plangebiet besteht jedoch das Erfordernis, die Darstellungen des Flächennutzungsplanes anzupassen.

Da der vorliegende Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, ist kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.  Der Flächennutzungsplan wird vielmehr im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes berichtigt. r das Plangebiet wird dabei entsprechend der geplanten Nutzung eine Fläche für Gemeinbedarf sowie Wohnbaufläche dargestellt.

 

Aufstellungsbeschluss und weiteres Vorgehen

Mit der Beschlussfassung durch den Rat erfolgt der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 938 rdlich Kleine Kampstraße“, OT Wassel gemäß § 2 Absatz 1 BauGB.

Als nächster Verfahrensschritt soll ein Entwurf des Bebauungsplans für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ausgearbeitet werden.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz. Gleichwohl leistet die Standortwahl im Innenbereich auf einer bereits genutzten Fläche einen Beitrag zur Innenentwicklung und zum schonenden Umgang mit Grund und Boden im Außenbereich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Darstellung Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zur Vorlage 2025-0712 (8006 KB)