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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Do, 05.03.2026 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG von zugewählten Mitgliedern      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 25.11.2025  
SI/2025/577  
Ö 4.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.11.2025  
SI/2025/578  
Ö 4.2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.12.2025  
SI/2025/580  
Ö 4.3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.12.2025  
SI/2025/579  
Ö 4.4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 29.01.2026  
SI/2026/750  
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6  
Neufassung der Satzung der Stadt Sehnde über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen (Abwasserbeseitigungssatzung)  
Enthält Anlagen
2026/0800  
Ö 7  
Übertragung der Infrastruktur Sehnde GmbH auf die Stadt Sehnde (Vollübertragung)  
2026/0782  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

(1) Der Rat der Stadt Sehnde stimmt der Übertragung (Vollübertragung gem. §§ 174 Abs. 1, 175 Nr. 1 UmwG) der Infrastruktur Sehnde GmbH (Gesellschaft) mit Sitz in Sehnde auf die Stadt Sehnde zu. Die Übertragung erfolgt im Wege der Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung unter Gesamtrechtsnachfolge der Stadt Sehnde. Die Vollübertragung entfaltet wirtschaftliche Wirkung zum 31.12.2025 und wird rechtlich wirksam mit Eintragung in das Handelsregister. Mit Wirksamwerden der Vollübertragung erlischt die Beteiligung der Stadt Sehnde an der Gesellschaft. Die Übertragung erfolgt ohne Gegenleistung.

 

(2) Der Rat stimmt der Übernahme sämtlicher Aktiva und Passiva der Gesellschaft durch die Stadt Sehnde zu, insbesondere der bestehenden Kreditverbindlichkeiten zur Immobilienfinanzierung einschließlich der Zins- und Tilgungsverpflichtungen in Höhe von derzeit insgesamt 2.524.556,15 €. Auch Grundpfandrechte werden, soweit sie bestehen, künftig von der Stadt Sehnde fortgesetzt.

 

(3) Der Rat stimmt dem Übergang sämtlicher im Eigentum der Gesellschaft stehender Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte, einschließlich bestehender Erbbaurechte, auf die Stadt Sehnde zu. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Vollübertragung steuerliche Belastungen, insbesondere im Bereich der Kapitalertragsteuer, in voraussichtlicher Höhe von ca. 142.000 € entstehen können.

 

(4) Der Rat stimmt der Beendigung der wirtschaftlichen Betätigung in privatrechtlicher Organisationsform durch die Gesellschaft und der Fortführung der bisherigen Aufgaben unmittelbar durch die Stadt Sehnde zu. Die organisatorische Eingliederung erfolgt durch die Verwaltung.

 

(5) Der Rat stimmt der Aufhebung der zugunsten der Infrastruktur Sehnde GmbH an städtischen Grundstücken bestellten Erbbaurechte zu, soweit diese infolge der Vollübertragung der Gesellschaft auf die Stadt Sehnde vereinigt werden sowie dem Verzicht auf hieraus resultierende Erbbauzinsansprüche. Rechte Dritter bleiben unberührt; dingliche Belastungen gemäß § 33 ErbbauRG bleiben bestehen. 

 

(6) Der Rat der Stadt Sehnde weist die/den Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur Sehnde GmbH gemäß § 11 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag an, in der Gesellschafterversammlung sämtliche zur Umsetzung der Vollübertragung und der damit einhergehenden Maßnahmen erforderlichen Beschlüsse, einschließlich der Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung und Übertragung des Vermögens auf die Stadt Sehnde (Gesamtrechtsnachfolge) gemäß §§ 174 Abs. 1, 175 Nr. 1 UmwG sowie die Durchführung aller hierzu notwendigen Nebenmaßnahmen, zu fassen bzw. diesen zuzustimmen.

 

(7) Der Rat bevollmächtigt den Bürgermeister der Stadt Sehnde, die zur Aufhebung der Erbbaurechte erforderlichen Vereinbarungen gemäß § 875 BGB abzuschließen und die Löschung im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen sowie alle zur Durchführung der Übertragung des Eigentums an den Grundstücken erforderlichen Erklärungen abzugeben und die hierzu notwendigen notariellen Urkunden zu unterzeichnen.

 

(8) Die Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. Erst sechs Wochen nach der Anzeige darf bei Nichtbeanstandung ein Vollzug erfolgen.

 

   
    05.03.2026 - Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:
a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, folgende Beschlüsse zu fassen.

 

(1) Der Rat der Stadt Sehnde stimmt der Übertragung (Vollübertragung gem. §§ 174 Abs. 1, 175 Nr. 1 UmwG) der Infrastruktur Sehnde GmbH (Gesellschaft) mit Sitz in Sehnde auf die Stadt Sehnde zu. Die Übertragung erfolgt im Wege der Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung unter Gesamtrechtsnachfolge der Stadt Sehnde. Die Vollübertragung entfaltet wirtschaftliche Wirkung zum 31.12.2025 und wird rechtlich wirksam mit Eintragung in das Handelsregister. Mit Wirksamwerden der Vollübertragung erlischt die Beteiligung der Stadt Sehnde an der Gesellschaft. Die Übertragung erfolgt ohne Gegenleistung.

 

(2) Der Rat stimmt der Übernahme sämtlicher Aktiva und Passiva der Gesellschaft durch die Stadt Sehnde zu, insbesondere der bestehenden Kreditverbindlichkeiten zur Immobilienfinanzierung einschließlich der Zins- und Tilgungsverpflichtungen in Höhe von derzeit insgesamt 2.524.556,15 €. Auch Grundpfandrechte werden, soweit sie bestehen, künftig von der Stadt Sehnde fortgesetzt.

 

(3) Der Rat stimmt dem Übergang sämtlicher im Eigentum der Gesellschaft stehender Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte, einschließlich bestehender Erbbaurechte, auf die Stadt Sehnde zu. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Vollübertragung steuerliche Belastungen, insbesondere im Bereich der Kapitalertragsteuer, in voraussichtlicher Höhe von ca. 142.000 € entstehen können.

 

(4) Der Rat stimmt der Beendigung der wirtschaftlichen Betätigung in privatrechtlicher Organisationsform durch die Gesellschaft und der Fortführung der bisherigen Aufgaben unmittelbar durch die Stadt Sehnde zu. Die organisatorische Eingliederung erfolgt durch die Verwaltung.

 

(5) Der Rat stimmt der Aufhebung der zugunsten der Infrastruktur Sehnde GmbH an städtischen Grundstücken bestellten Erbbaurechte zu, soweit diese infolge der Vollübertragung der Gesellschaft auf die Stadt Sehnde vereinigt werden sowie dem Verzicht auf hieraus resultierende Erbbauzinsansprüche. Rechte Dritter bleiben unberührt; dingliche Belastungen gemäß § 33 ErbbauRG bleiben bestehen. 

 

(6) Der Rat der Stadt Sehnde weist die/den Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur Sehnde GmbH gemäß § 11 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag an, in der Gesellschafterversammlung sämtliche zur Umsetzung der Vollübertragung und der damit einhergehenden Maßnahmen erforderlichen Beschlüsse, einschließlich der Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung und Übertragung des Vermögens auf die Stadt Sehnde (Gesamtrechtsnachfolge) gemäß §§ 174 Abs. 1, 175 Nr. 1 UmwG sowie die Durchführung aller hierzu notwendigen Nebenmaßnahmen, zu fassen bzw. diesen zuzustimmen.

 

(7) Der Rat bevollmächtigt den Bürgermeister der Stadt Sehnde, die zur Aufhebung der Erbbaurechte erforderlichen Vereinbarungen gemäß § 875 BGB abzuschließen und die Löschung im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen sowie alle zur Durchführung der Übertragung des Eigentums an den Grundstücken erforderlichen Erklärungen abzugeben und die hierzu notwendigen notariellen Urkunden zu unterzeichnen.

 

(8) Die Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. Erst sechs Wochen nach der Anzeige darf bei Nichtbeanstandung ein Vollzug erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

4

Enthaltung/en

 

   
    19.03.2026 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

(1) Der Rat der Stadt Sehnde stimmt der Übertragung (Vollübertragung gem. §§ 174 Abs. 1, 175 Nr. 1 UmwG) der Infrastruktur Sehnde GmbH (Gesellschaft) mit Sitz in Sehnde auf die Stadt Sehnde zu. Die Übertragung erfolgt im Wege der Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung unter Gesamtrechtsnachfolge der Stadt Sehnde. Die Vollübertragung entfaltet wirtschaftliche Wirkung zum 31.12.2025 und wird rechtlich wirksam mit Eintragung in das Handelsregister. Mit Wirksamwerden der Vollübertragung erlischt die Beteiligung der Stadt Sehnde an der Gesellschaft. Die Übertragung erfolgt ohne Gegenleistung.

 

(2) Der Rat stimmt der Übernahme sämtlicher Aktiva und Passiva der Gesellschaft durch die Stadt Sehnde zu, insbesondere der bestehenden Kreditverbindlichkeiten zur Immobilienfinanzierung einschließlich der Zins- und Tilgungsverpflichtungen in Höhe von derzeit insgesamt 2.524.556,15 €. Auch Grundpfandrechte werden, soweit sie bestehen, künftig von der Stadt Sehnde fortgesetzt.

 

(3) Der Rat stimmt dem Übergang sämtlicher im Eigentum der Gesellschaft stehender Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte, einschließlich bestehender Erbbaurechte, auf die Stadt Sehnde zu. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Vollübertragung steuerliche Belastungen, insbesondere im Bereich der Kapitalertragsteuer, in voraussichtlicher Höhe von ca. 142.000 € entstehen können.

 

(4) Der Rat stimmt der Beendigung der wirtschaftlichen Betätigung in privatrechtlicher Organisationsform durch die Gesellschaft und der Fortführung der bisherigen Aufgaben unmittelbar durch die Stadt Sehnde zu. Die organisatorische Eingliederung erfolgt durch die Verwaltung.

 

(5) Der Rat stimmt der Aufhebung der zugunsten der Infrastruktur Sehnde GmbH an städtischen Grundstücken bestellten Erbbaurechte zu, soweit diese infolge der Vollübertragung der Gesellschaft auf die Stadt Sehnde vereinigt werden sowie dem Verzicht auf hieraus resultierende Erbbauzinsansprüche. Rechte Dritter bleiben unberührt; dingliche Belastungen gemäß § 33 ErbbauRG bleiben bestehen. 

 

(6) Der Rat der Stadt Sehnde weist die/den Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur Sehnde GmbH gemäß § 11 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag an, in der Gesellschafterversammlung sämtliche zur Umsetzung der Vollübertragung und der damit einhergehenden Maßnahmen erforderlichen Beschlüsse, einschließlich der Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung und Übertragung des Vermögens auf die Stadt Sehnde (Gesamtrechtsnachfolge) gemäß §§ 174 Abs. 1, 175 Nr. 1 UmwG sowie die Durchführung aller hierzu notwendigen Nebenmaßnahmen, zu fassen bzw. diesen zuzustimmen.

 

(7) Der Rat bevollmächtigt den Bürgermeister der Stadt Sehnde, die zur Aufhebung der Erbbaurechte erforderlichen Vereinbarungen gemäß § 875 BGB abzuschließen und die Löschung im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen sowie alle zur Durchführung der Übertragung des Eigentums an den Grundstücken erforderlichen Erklärungen abzugeben und die hierzu notwendigen notariellen Urkunden zu unterzeichnen.

 

(8) Die Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. Erst sechs Wochen nach der Anzeige darf bei Nichtbeanstandung ein Vollzug erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Übernahme von Bürgschaften für Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Sehnde GmbH für die Bereiche der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung  
2026/0781  
Ö 8.1  
Übernahme von Bürgschaften für Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Sehnde GmbH für die Bereiche der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung  
2026/0781-1  
Ö 9  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 10  
"Einwohnerfragestunde"      
Ö 11  
Schließung der Sitzung