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Auszug - Übernahme von Bürgschaften für Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Sehnde GmbH für die Bereiche der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 8.1
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.03.2026 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2026/0781-1 Übernahme von Bürgschaften für Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Sehnde GmbH für die Bereiche der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2026/0781
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage Nr. 2026/0781-1.

Herr Wissmann weist darauf hin, dass es nun die rechtliche Möglichkeit der Aufnahme sogenannter „Konzernkredite“ gibt. Derzeit wird die Wirtschaftlichkeit und die Möglichkeit der Aufnahme für die Tochtergesellschaften der Stadtwerke Sehnde GmbH geprüft.

 


Beschluss:
a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, folgende Beschlüsse zu fassen.

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung durch die Stadtwerke Sehnde GmbH wird für die Aufnahme von Darlehen bis zu einer Höhe von 5.980.000 € gegenüber dem jeweiligen Darlehensgeber eine Bürgschaft in Höhe von 80 % des Kreditbetrages übernommen. Ein entsprechender Bürgschaftsvertrag mit der Stadtwerke Sehnde GmbH ist abzuschließen.

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung durch die Stadtwerke Sehnde GmbH wird für die Aufnahme von Darlehen bis zu einer Höhe von 636.500 gegenüber dem jeweiligen Darlehensgeber eine Bürgschaft in Höhe von 80 % des Kreditbetrages übernommen. Ein entsprechender Bürgschaftsvertrag mit der Stadtwerke Sehnde GmbH ist abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en