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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Mi, 12.08.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     "Einwohnerfragestunde"      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.06.2026  
SI/2026/753  
Ö 4  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 5  
Sachstandsbericht des Fachdienstes Liegenschaftsmanagement zur Umsetzung der geplanten Bauunterhaltungs- und Hochbaumaßnahmen einschließlich Information über zurückgestellte Maßnahmen - ohne -Beschlussvorlage -      
Ö 6  
Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters  
Enthält Anlagen
2026/0861  
Ö 7  
Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters  
Enthält Anlagen
2026/0862  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a)    Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)   Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)    Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.630.311,35 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus den Überschüssen der aus ordentlichen Ergebnissen gebildetencklage gedeckt.
  5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 322.799,82 wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.

 

   
    12.08.2026 - Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.630.311,35 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus den Überschüssen der aus ordentlichen Ergebnissen gebildetencklage gedeckt.
  5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 322.799,82 wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

4

Enthaltung/en

 

   
    27.08.2026 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse zu Nr. 1, 2, 4, 5:

1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.630.311,35 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus den Überschüssen der aus ordentlichen Ergebnissen gebildeten Rücklage gedeckt.

 

5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 322.799,82 wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.

Abstimmungsergebnis:

21

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

6

Enthaltung/en

 

 

Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss zu Nr. 3:

 

3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimme/n

2

Nein-Stimme/n

12

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 9  
Schließung der Sitzung öffentlicher Teil      
Ö 10     "Einwohnerfragestunde"      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)