Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse zu Nr. 1, 2, 4, 5:
1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.630.311,35 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus den Überschüssen der aus ordentlichen Ergebnissen gebildeten Rücklage gedeckt.
5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 322.799,82 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
21 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
6 | Enthaltung/en |
Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss zu Nr. 3:
3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.