a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Beschleunigungsgebiet Windpark Dolgen-Evern" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 51. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.