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Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
Gremium: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
Datum: Mi, 03.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.11.2014    
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 5  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
2014/0058  
Ö 5.1  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 hier: Empfehlungen der Ortsräte
Enthält Anlagen
2014/0058-1  
Ö 5.2  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 hier: Stellenplan 2015
Enthält Anlagen
2014/0058-2  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 hier: Empfehlungen der Fachbereichsausschüsse
Enthält Anlagen
2014/0058-3  
Ö 6  
Bericht über den Stand der Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Sehnde    
Ö 7  
Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2014/0105  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,
    die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltjahr 2011 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomvG zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

 

  1. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.079.936,40 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 729.905,91 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung    DATUM: Mi, 03.12.2014    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltjahr 2011 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomvG zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

 

  1. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.079.936,40 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 729.905,91 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 11.12.2014    TOP: Ö 18
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltjahr 2011 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomvG zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

 

  1. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.079.936,40 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 729.905,91 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Baubetriebshof Sehnde" für das Wirtschaftsjahr 2012 hier: Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes, Entlastung des Betriebsleiters und Behandlung des Jahresüberschusses
Enthält Anlagen
2014/0106  
Ö 9  
Entlassung der Ortsbrandmeister und Stellvertreter der Ortsfeuerwehren Müllingen und Wirringen
2014/0088  
Ö 10  
Ernennung des Ortsbrandmeisters und der stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen
2014/0089  
N 11     (nichtöffentlich)