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Vorlage - 2014/0089  

 
 
Betreff: Ernennung des Ortsbrandmeisters und der stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 2 Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Ortsrat Müllingen-Wirringen Vorberatung
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
03.12.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
11.12.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Ernennung von Thomas Grun zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen und die Ernennung von Thorsten Eckert zum stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Zeit vom 1.1.2015 bis 31.12.2020.

Weiterhin nimmt er die kommissarische Beauftragung von Thomas Meine vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Mit der vom Rat beschlossenen Auflösung der Ortsfeuerwehren Müllingen und Wirringen sowie der Neugründung der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen ist die Ernennung eines Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen und seiner Stellvertreter erforderlich.

 

Die Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt gem. § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes durch Ratsbeschluss für die Dauer von 6 Jahren.

 

Die Gründungsversammlung der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen hat am 11.10.2014 Herrn Thomas Grun zur Ernennung zum Ortsbrandmeister, sowie die Herren Thorsten Eckert und Thomas Meine zur Ernennung zu stellvertretenden Ortsbrandmeistern vorgeschlagen. Die Ernennung von zwei Stellvertretern (je einer aus den betroffenen Ortsfeuerwehren)  ist nach § 6 Abs. 2 der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Sehnde nach der Neugliederung für eine Amtszeit möglich.

 

Die zustimmende Stellungnahme des Regionsbrandmeisters zu den beabsichtigten Ernennungen liegt vor.

 

Da Thomas Meine derzeit noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister besitzt, soll er gem. § 12 der Feuerwehrverordnung zunächst bis zum 31.12.2016 kommissarisch berufen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: