Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zu ersehen.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zu ersehen.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 04.06.2015 TOP: Ö 10
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zu ersehen.