Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0189  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 912 "Am Wischhof", 1. Änderung, im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bilm Vorberatung
29.04.2015 
Sitzung des Ortsrates Bilm (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
27.05.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
04.06.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug B-Plan 912 Am Wischhof_16-04-2015

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

1. Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 912 „Am Wischhof“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich entspricht dem Geltungsbereich des Ursprungsplanes und ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zu ersehen.

 

 

 


Sachverhalt:

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 912 „Am Wischhof“ sind Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche nicht zulässig. Im Baugebiet sind zahlreiche Nebenanlagen (Gartenhäuser und Geräteschuppen) außerhalb der überbaubaren Fläche errichtet worden. Bisher wurden die Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche in Vorgriff auf die Änderung des Bebauungsplans geduldet. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Nebenanlagen mit einem Abstand zur Verkehrsfläche außerhalb der überbaubaren Fläche zugelassen werden. In der Maßnahmenfläche und der Anpflanzungsfläche mit Erhaltungsgebot sollen weiterhin keine Nebenanlagen zugelassen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

93.000,00 €

1.500,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus Bebauungsplan Nr. 912 „Am Wischhof“ mit Örtlichen Bauvorschriften

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug B-Plan 912 Am Wischhof_16-04-2015 (1380 KB)