a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
Beschlussvorschlag:
1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
-Schreiben/E-Mail vom 05.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Region Hannover
-Schreiben/E-Mail vom 11.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover, Team Planung, wird zugestimmt.
2) Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ als Satzung und die Begründung dazu.