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Auszug - Bebauungsplan Nr. 405 "Mühlenberg Nord", 4. Änderung, im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise - Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsrates Bolzum
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Bolzum Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Beratungen zum Punkt 3. finden gemeinsam mit dem Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht statt.
2016/0360 Bebauungsplan Nr. 405 "Mühlenberg Nord", 4. Änderung, im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0360 zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „hlenberg Nord“ im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde.

Nach Beratung fasst der Ortsrat Bolzum folgenden Beschluss:


Beschluss:

Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

 1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:

 

B: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

-Schreiben/E-Mail vom 05.01.2016

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

B: Region Hannover

-Schreiben/E-Mail vom 11.01.2016

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover, Team Planung, wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

2) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 405 „hlenberg Nord“ als Satzung und die Begründung dazu.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en