a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.
Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Nordstraße, im Süden durch die Bebauung entlang der Straße des Großen Freien, im Osten durch die Mittelstraße und im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang des Marktplatzes sowie die Hofstelle nördlich des Karl-Backhaus-Rings begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.