a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c)
zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die
Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das
Haushaltsjahr 2021.