Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage BV/2014/0039 zur Einziehung einer Teilfläche der Kirchstraße in Sehnde, Ortsteil Ilten, gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG). Der Fachbereichsausschuss spricht sich dafür aus, dass die kleine Dreiecksfläche am östlichen Ende der einzuziehenden Fläche in die Einzugsfläche einbezogen werden soll. Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:
Beschluss:
Beschluss: Der Rat beschließt von dem Flurstück 225/03 der Flur 1, Gemarkung Ilten „Kirchstraße“ eine Teilfläche zur Größe von ca. 135 m² (inkl. der kleinen Dreiecksfläche) gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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