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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Kirchstraße in Sehnde, Ortsteil Ilten gem § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG)  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 11
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
BV/2014/0039 Einziehung einer Teilfläche der Kirchstraße in Sehnde, Ortsteil Ilten
gem § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage BV/2014/0039 zur Einziehung einer Teilfläche der Kirchstraße in Sehnde, Ortsteil Ilten, gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG).

Der Fachbereichsausschuss spricht sich dafür aus, dass die kleine Dreiecksfläche am östlichen Ende der einzuziehenden Fläche in die Einzugsfläche einbezogen werden soll. Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt von dem Flurstück 225/03 der Flur 1, Gemarkung Ilten „Kirchstraße“ eine Teilfläche zur Größe von ca. 135 (inkl. der kleinen Dreiecksfläche) gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en