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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 3
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:10 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Herr Kraft teilt mit, dass

Für das Projekt SuedLinkeine öffentliche Informationsveranstaltung am 06.10.2014 von 17 20 Uhr im Congresscentrum Hannover, Niedersachsenhalle, stattfindet.

 

Zum Projekt SuedLinksich die Bürgermeister der betroffenen Kommunen aus den Landkreisen Hildesheim, Hameln und der Region Hannover Ende Oktober treffen, um ein Positionspapier zu erarbeiten.

 

Zur Aufstellung des B-Planes Nr. 359 Iltener Straße Südosteine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden hat. Die betroffenen Anwohner der Straße Im Beekfeldesind überwiegend nicht einverstanden mit einer Erweiterung der überbaubaren Flächen auf ihren Grundstücken.

 

Zum Thema Friedhofssatzung und Gebührensatzung ein gemeinsamer Sitzungs- und Beratungstermin der Fachbereichsausschüsse 1 und 4 am 11.11.2014 stattfinden wird.

 

Die Kommunen aufgefordert wurden, eine Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LROP bis zum 24.10.2014 abzugeben. Neu aufgenommen wurden im Siedlungsbereich die Begriffe Verflechtungsbereicheund ErreichbarkeitsräumeIm Bereich Natur und Landschaft wurde der Begriff landesweiter Biotopverbundaufgenommen, zusätzlich wurde in der kartografischen Darstellung ein Planzeichen für Biotopverbund neu mit aufgenommen. Die Aussagen sind insgesamt so allgemein gehalten, dass die Verwaltung vorgeschlagen hat, dazu keine Stellungnahme abzugeben.

 

Für einen Bereich in der Ortschaft Ilten (Kirchstraße, Karl-Wehler-Straße, Hindenburgstraße) wird in der nächsten Zeit zusammen mit der Ortsbürgermeisterin und mit den Grundstückseigentümern ein Gespräch geführt, um zukünftige städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten zu erörtern und sich miteinander auszutauschen.

 

Frau Sprengel teilt mit, dass

Ein Antrag des NLStBV, Geschäftsbereich Hannover, für die Fällung von 3 Linden an der Südseite der B 65 zwischen Rethmar und Evern vorliegt. Die Linden weisen tiefe Faulstellen im Stammbereich auf. Die Ersatzpflanzung soll an der B 443 zwischen Sehnde und Lehrte in Bestandslücken entlang des Radweges erfolgen. Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt.

 

Zum Projekt Masterplan Stadt und Region Hannover / 100% für den Klimaschutzeine öffentliche Informationsveranstaltung mit dem Thema Energiewende von der Vision zum Handelnam 13.10.2014 um 17 Uhr im Haus der Region stattfindet.

 

Zum Projekt Naherholungskonzept der Region Hannover eine Plattform zur online-Beteiligung freigeschaltet wurde. Unter www.buergerbeteiligung.de/naherholungregionhannover sind alle Interessierten aufgerufen, ihre Meinung kundzutun. Das geschieht mittels einer interaktiven Karte sowie der Möglichkeit, einen Kommentar zu schreiben. In vier Kategorien Flüsse, Kanäle, Seen/ Gärten, Parks und Wälder/ Fahrradregionund Weitere Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten) werden Lob, Anregungen und Kritik abgefragt.

 

Im Bereich des Spielplatzes Südtorfelddemnächst 3 Mehrgenerationen-Outdoor-Fitnessgeräte aufgestellt werden.

 

Die Firma K+S Baustoffrecycling GmbH den Antrag gestellt hat, einen dauerhaften Messpegel am Billerbach einzurichten (Auflage aus Planfeststellungsbeschluss). Es wurde vorgeschlagen, ein Dreieckswehr auf der Nordseite der Halde einzubauen. Die Stellungnahme der Stadt wurde Anfang September abgegeben mit dem Hinweis, dass die Durchgängigkeit und die Durchlässigkeit des Gewässers weiterhin gegeben sein müssen. Auf diese Bedingungen ist die Anlage eines Messpegels auszurichten. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass sich an einer Engstelle Treib- oder Mähgut stauen könnte.

 

Im Rahmen der Neuaufstellung des RROP für die Region Hannover eine Beteiligung der Kommunen und TÖBs erfolgte zur Festlegung von Untersuchungsrahmen, Umfang und detaillierungsgrad des Umweltberichtes (Scoping) im Rahmen der Umweltprüfung. Gemäß § 9 ff. ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Das Scoping soll nur in schriftlicher Form durchgeführt werden. Das Scoping ist ausschließlich auf den zu erstellenden Umweltbericht zum Entwurf des neuen RROP ausgerichtet. Die Kommunen werden gebeten, ggf. vorliegende aktuelle Kartierungen, Artenschutzgutachten, Raumnutzungsanalysen etc. zur Verfügung zu stellen.