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Auszug - Kindertagesstättenbedarfsplan 2015 der Stadt Sehnde  

 
 
Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend
TOP: Ö 3
Gremium: Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2014/0069 Kindertagesstättenbedarfsplan 2015 der Stadt Sehnde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 3 KiTas und Jugend Beteiligt:FB 1 Steuerung und Innerer Service
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Fischer stellt den Kindertagesstättenbedarfsplan 2015 (siehe Anlage) vor.

 

Zum Thema Drittkräfte in Krippen stellt Herr Ostermeyer die Frage, warum wir keine 193.000 bzw. 52 % Finanzhilfe für Drittkräfte erhalten, erklärt Frau Fischer, dass für die Drittkräfte, die über keine entsprechende Qualifikation Sozialassistent/inverfügen, die Finanzhilfe nicht berechnet wurde, da es noch keine weitere Informationen zu einer Übergangsregelung vorliegen und somit vorsichtig kalkuliert wurde.

 

Zudem fragt Herr Ostermeyer, ob eine Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit der Drittkräfte von 19,5 Std. auf 20 Std. statt 21 Std. nicht ausreichen würde.

 

Auf die entsprechende Anfrage des Herrn Ostermeyer erklärt Frau Fischer, dass hierbei keine Verwaltungs- bzw. Verfügungszeit für Dienstbesprechungen etc. eingeplant ist, weshalb Drittkräfte Mehrstunden ableisten müssen, um den Tätigkeiten nachgehen zu können.

Außerdem macht Frau Fischer deutlich, dass aufgrund der starken Personalfluktuation und des neuen Personalgewinnungskonzeptes attraktive Stellen geschaffen werden müssen.

 

Frau Jungclaus räumt ein, dass die Wertschätzung der Drittkräfte erhöht werden muss, weshalb eine Aufstockung auf 21 Std. notwendig sei.

 

Frau Fischer macht weiter mit dem Bereich Springkräfte.

 

Herr Schuchardt und Herr Ostermeyer fordern eine Auflistung an, wie sich der Einsatzbedarf in den letzten Jahren im Bereich der Zeitarbeit entwickelt hat.

 

Ferner geht es in der Präsentation um die Einführung des Programms Feona für die Verlässliche Ferienbetreuung.

 

Herr Ostermeyer erfragt, ob das Programm auch anderweitig genutzt werden kann.

Frau Fischer macht deutlich, dass das Programm aufgrund der individuellen Bedürfnisse der Kunden nicht anderweitig geeignet sei.

 

Weiterhin fragt Herr Ostermeyer, ob der Betriebskostenzuschuss des Landes gemäß der Förderungsgrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zu Verbesserung des Betreuungsangebotes in Kindertagespflege über den 31.12.2014 läuft.

 

Nach der Beurteilung von Frau Jungclaus, wird der Betriebskostenzuschuss des Landes über den 31.12.2014 laufen, derzeit liegen jedoch noch keine eindeutigen Informationen hierzu vor.

 

Ferner fragt Herr Ostermeyer, wie sich die negative Veränderung (Kindertagesstättenbedarfsplan 2015, Seite 22; Anlage zur Beschlussvorlage) in der Kostenentwicklung begründen lässt.

Laut Frau Fischer gibt es hierfür keine genaue Begründung.

 

Letztlich erfragt Herr Ostermeyer, für was die 56,07 (Kindertagesstättenbedarfsplan 2015, Seite 23; Anlage zur Beschlussvorlage) steht.

Frau Fischer teilt mit, dass die Begründung nachgereicht wird.

Ergänzung: Dieser Zahl kommt keine Bedeutung zu, sie ist ein Rest vorheriger Berechnungen und gehört in dieser Übersicht gelöscht.

 


Beschluss:
a)der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b)der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

c) der Rat der Stadt Sehnde nimmt die Kindertagesstättenplanung zur Kenntnis und beschließt:

 

 

1. Mit der Umsetzung der Finanzierung über Finanzhilfepauschalen von Drittkräften in Krippengruppen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden durch das Land Niedersachsen die wöchentliche Arbeitszeit von bisher 19,5 Stunden der Drittkräfte in den Krippengruppen in der Stadt Sehnde auf 21 Stunden zu erhöhen. Finanziell bedeutet dies einen Mehraufwand von 13.400,00 Euro (für alle Krippen in städtischer und freier Trägerschaft, ausgenommen Krippe Spatzennest, da hier vorerst weiterhin 450,00 Euro Kräften eingesetzt werden). Dem gegenüber stehen Mehrerträge durch die geplante Finanzhilfe in Höhe von voraussichtlich 70.600,00 Euro.

 

2. Die Springkraftstunden in den städtischen Kindertagesstätten aufzustocken, um den gestiegenen Vertretungsbedarf durch neue zusätzliche Gruppen und Einrichtungen (Krippe Sehnde-West, Hort Ilten, Neue Kita Ilten Hugo-Remmert-Straße) gerecht zu werden. Um eine adäquate Abdeckung mit Springkraftstunden vorzuhalten, ist eine Ausweitung um 50 Wochenstunden notwendig. Der Mehraufwand für diese beläuft sich auf 60.000,00 Euro.

3. Die Einrichtung einer Kitagruppe mit einer Betreuungszeit bis 15:00 Uhr in der Kindertagesstätte Ladeholz zum Kitajahr 2015/2016. Das Betreuungsangebot besteht hier derzeit aus drei 13:00 Uhr-Gruppen, zwei Ganztagsgruppen und einer Nachmittagsgruppe (13:00 17:00 Uhr). Der Mehraufwand für die Ausweitung einer der 13:00 Uhr-Gruppen bis 15:00 Uhr beträgt im Bereich der Personalkosten 5000,00 €hrlich (anteilig in 2015: 2100,00 Euro). Dem gegenüber stehen Mehrträge von ca. 1000,00 Euro (anteilig 2015: 410,00 Euro).

4. Die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Kita-Verwaltung zum 01.11.2014 um insgesamt 4 Stunden und um weitere 2 Stunden zum 01.04.2015. Durch die Einrichtung der zweiten Krippengruppe in der Kita Sehnde-West sowie der zweiten Hortgruppe im Hort Ilten zum 01.08.2014, der zudem eine eigenständige Einrichtung geworden ist, entsteht im Sachgebiet 3.1. ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Dieser erhöht sich in 2015 durch die neue Kita in Ilten, Hugo-Remmert-Straße mit zwei Betreuungsgruppen weiter. Da die Mehrarbeit durch die Antragsbearbeitung für die neuen Gruppen bereits vor Inbetriebnahme der neuen Einrichtung anfällt, wird die Umsetzung bereits zum 01.04.2015 notwendig. Es ergeben sich für 2014 anteilig zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 650,00 Euro und in 2015 in Höhe von 7500,00 Euro

5. Die Einführung der Onlineanmeldung für die verlässliche Ferienbetreuung sowie die Ausweitung des Ferienpasses auf die Osterferien und Aufstockung der Mittel für den Sommerferienpass ab 2015. Es entsteht ein Mehraufwand für das Computerprogramm für die Onlineanmeldung in Höhe von 250,00 Euro und für die Ausweitung des Ferienpasses sowie Aufstockung der Mittel für den Sommerferienpass in Höhe von 3000,00 Euro erforderlich. Diesem stehen Mehrerträge in Höhe von ca. 300,00 Euro gegenüber.

 

 


Abstimmungsergebnis:

  8

Ja-Stimme/n

  0

Nein-Stimme/n

  0

Enthaltung/en

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kindertagesstättenbedarfsplan 2015 (512 KB)