Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
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Es wird ohne Aussprache abgestimmt.
Beschluss: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltjahr 2011 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomvG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.079.936,40 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 729.905,91 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 32 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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