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Auszug - Baulückenkataster - Sachstandsbericht  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 5
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert den überarbeiteten Sachstand zum Baulückenkataster, nach dem Rücklauf der Beratungen in den Ortsräten. Es gibt zwei Gruppen von Baulücken: Baulückenpotenziale (Flächen über 2.000m²) und Baulücken (kleiner als 2.000m²). Außerdem sind die Flächen darin unterschieden, ob sie im Geltungsbereich eines B-Planes (nach §30 BauGB), im Innenbereich (nach §34 BauGB) oder im Außenbereich (nach §35 BauGB) liegen.

Durch die Beratung in den Ortsräten hat sich die Anzahl der Baulücken etwas verringert. In den Ortsteilen stehen nun insgesamt 243 Baulücken mit 309 möglichen Baugrundstücken (bei Annahme einer möglichen Grundstücksgröße von 500 600 m²) zur Verfügung. Unmittelbar bebaubar wären 191 Baulücken mit 221 möglichen Baugrundstücken. In Evern, Höver und Rethmar gibt es keine Baulückenpotenziale (< 2000 m²), in den übrigen Ortschaften konnten 22 Potenzialflächen ermittelt werden, mit möglichen 98 Baugrundstücken. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

 

Herr Kraft schlägt den zukünftigen Umgang mit den Flächen vor: Kontakt zu den Grundstückseigentümern aufnehmen als schriftliche Abfrage mit Antwortbogen, Interessensabfrage bei Baulücken zu Veräußerung des Grundstückes oder zur Veröffentlichung des Grundstückes sowie Interessensabfrage bei Baulückenpotentialen zu Komplett- oder Teilveräußerung des Grundstückes oder Überplanung des Grundstückes. Es ist gesetzliches Ziel, dass die Kommunen sparsam mit Bauland umgehen, Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist die Zielsetzung.

 

In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Mitglieder des Ausschusses mit dem bürgerfreundlichen Vorgehen der Verwaltung einverstanden sind. Es ist nicht immer möglich, Grünflächen im Ort vor einer Bebauung zu schützen, weil oftmals eine Bebauung gemäß § 34 BauGB möglich ist. Bei solchen Bauvorhaben kommt auch die Eingriffsregelung nicht zu Anwendung. Sofern eine Bebauung dieser Bereiche nicht den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Sehnde entspricht, müsste über Bauleitplanung regelnd eingegriffen werden. Die Abfrage der Verwaltung bei den Grundstückseigentümern soll in den nächsten Wochen erfolgen, so dass Mitte 2015 ein Ergebnis vorgestellt werden kann.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimme/n

 

Nein-Stimme/n

 

Enthaltung/en

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 3_Sachstand Baulückenkataster (505 KB)