Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Wehmingen
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Wehmingen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Schulhaus Wehmingen
Ort: Von-Wemighe-Str. 8, 31319 Sehnde-Wehmingen
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 17.30 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: ehemaliges Schulhaus
 
Wortprotokoll

a) Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass

-am  17.03.2015 ein Ortsbürgermeistertreffen stattfand, bei dem Bürger-meister Carl-Jürgen Lehrke  über die Situation  bei der „Unterbringung von Asylbewerbern“ im Stadtgebiet Sehnde berichtet hat.

-die für den 21.03.2015 geplante Müllsammelaktion  wegen des Regenwetters für dieses Jahr abgesagt wurde.

-er am 21.03.  zur Eröffnung des Dorfladens in Bolzum eingeladen war, aus Termingründen aber nicht, ebenso wie sein Stellvertreter, daran  teilnehmen konnte.

 

 

b) Mitteilungen der Verwaltung

 

Herr Ebeling verteilt einen Vermerk des Fachbereiches 2 zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden in Sehnde vom 24.03.2015 an die Mitglieder des Ortsrates.

 

Weiterhin teilt Herr Ebeling mit, dass

 

- die Straßenverkehrsbehörde zur Benutzung des Fuß- und Radweges an der „Ho-

  henfelser Str.“ Stellung genommen hat. Nach § 28 Abs. 2 StVO müssen Reiter und

  Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh die einheitlich bestehenden

  Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß beachten. Es bedeutet, dass man

  sich als Reiter oder Führer von Pferden zu verhalten hat wie ein Fahrzeugführer.

  Wer ein Fahrzeug führt, muss die Fahrbahn nutzen und nicht den Fußweg. Geh-

  und Radwege sind folglich verboten. Eine entsprechende Beschilderung (Zeichen

  258, Verbot für Reiter) kann nicht angeordnet werden. Bei beweiskräftigen Hinwei-

  sen (Fremdanzeige) könnte durch das Sachgebiet Ordnung ein Ordnungswidrigkei-

  tenverfahren eingeleitet werden.

 

- die zwei Linden vor dem Eingang des Kindergartens durch einen Gutachter

  überprüft worden sind. Bei beiden ist eine Schädigung festgestellt worden. Wegen

  der Verkehrssicherung musste eine Einrzung der Kronen vorgenommen werden.

  Zukünftig soll in einem fünfjährigen Rhythmus eine Pflege zu Kopfbäumen vorge-

  nommen werden. Weiterhin soll in diesem Jahr eine Belüftungsvorrichtung in das

  Pflaster einer Linde eingebaut werden.

 

- auf dem Kinderspielplatz „Vor dem Berge“llungen und umfangreiche

  Gehölzrückschnitte durch den Bauhof durchgeführt wurden. Insbesondere die bei-

  den sind stark von einem Schädling befallen. Außerdem wurden Pilzfruchtkörper

  festgestellt.

 

- für das Jahr 2015 sogenannte Zeitverträge mit verschiedenen Firmen ab-

  geschlossen wurden. Eine entsprechende Durchschrift liegt den Ortsbürgermeistern

  vor.

 

- in der Zeit vom 01. bis zum 05. Dezember 2014 „An der Landstraße“ im Bereich Nr.

  5/7 mit der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage eine Messung vorgenommen

  wurde. In diesem Bereich gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km. In

  der Zeit wurden 16.199 Fahrzeuge festgestellt. Die ermittelte Durchschnittsge-

  schwindigkeit lag bei 42,5 km/h. 85 % der gemessenen Fahrzeuge sind langsamer

  als 52 km/h gefahren. Bei einem Fahrzeug wurde eine Maximalgeschwindigkeit von

  110 km/h festgestellt.