Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Ortsbürgermeister Jäntsch belehrt gem. § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Herrn Christoph Huch über die ihm nach
§ 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot und § 42 NKomVG Vertretungsverbot (Treuepflicht)
obliegenden Pflichten.
Diese Pflichtenbelehrung bestätigt Herr Huch durch seine Unterschrift.
Er wird durch Ortsbürgermeister Jäntsch förmlich durch Handschlag verpflichtet gem. § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. |
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