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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG hier: Herr Christoph Huch  

 
 
Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Gutshof"
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Jäntsch belehrt gem. § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Herrn Christoph Huch über die ihm nach

 

§ 40 NKomVG  Amtsverschwiegenheit

§ 41 NKomVG  Mitwirkungsverbot und

§ 42 NKomVG  Vertretungsverbot (Treuepflicht)

 

obliegenden Pflichten.

 

Diese Pflichtenbelehrung bestätigt Herr Huch durch seine Unterschrift.

 

Er wird durch Ortsbürgermeister Jäntsch förmlich durch Handschlag verpflichtet gem. § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.