Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde   

 
 
Sitzung des Ortsrates Höver
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Höver Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Höver
Ort: Schützenstraße 10, 31319 Sehnde-Höver
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16.00 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: Schützenhaus
2015/0173 Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll

Es findet keine Aussprache statt.

 

Beschlussvorschlag.

 

a) Der Ortsrat Höver empfiehlt, den Bechluss zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt, den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu d)

d) Der Rat beschließt: Die Straße „Ahlter Feld“ in der Gemarkung Höver, Flur 1,

 

    mit den Flurstücken 1159/02 (teilweise); 1160/02; 1161/03; 1162/0; 1163/0; 1164/0;

    1161/02; 1166/0 (teilweise); 396/03; 107/02; 109/01; 112/01

 

    unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

   Das Flurstück 396/03 ist nur im Bereich der Straße „Ahlter Feld“ zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

7 Ja Stimmen