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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde   

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 9
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16.00 Uhr eine Exkursion zu den "Höverschen Kippen" statt (festes Schuhwerk ist bitte mitzubringen). Treffpunkt: Südseite Brücke Petersweg an der Bank vor dem Wald Der Tagesordnungspunkt 2 wird gemeinsam mit den Ortsräten Bilm und Höver beraten.
2015/0173 Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Straße „Ahlter Feld“ in der Gemarkung Höver, Flur 1

 

           mit den Flurstücken 1159/02(teilweise); 1160/02; 1161/03;1162/0; 

                                           1163/0;11/64; 1164/0; 1161/02; 1166/0 (teilweise); 396/03; 107/02; 

                                            109/01; 112/01

 

                      

           unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr  zu widmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en