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Auszug - Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008   

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 2
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16.00 Uhr eine Exkursion zu den "Höverschen Kippen" statt (festes Schuhwerk ist bitte mitzubringen). Treffpunkt: Südseite Brücke Petersweg an der Bank vor dem Wald Der Tagesordnungspunkt 2 wird gemeinsam mit den Ortsräten Bilm und Höver beraten.
2015/0180 Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm
Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft führt in das Thema ein. Herr Reupke und Herr Dunz erläutern den Sachverhalt und die Gründe, warum es zum Änderungsantrag gekommen ist.

 

Es wird gefragt, warum die Fa. HOLCIM (Deutschland) AG erst Mitte 2014 den Änderungsantrag bei der Region gestellt hat, obwohl die Fristen und die möglichen Flächen seit Planfeststellungsbeschluss in 2008 bekannt waren. Herr Reupke erläutert die Schwierigkeiten beim Erwerb der benötigten Flächen.

Es wird festgestellt, dass die Stadt Sehnde die Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, die sich aus dem Planfeststellungsbeschluss ergeben haben, weder überprüft noch kontrolliert. Dafür ist die Region Hannover, Fachbereich Umwelt, zuständig und federführend tätig. Es wird darum gebeten, zu überprüfen, warum nicht auch die Stadtverwaltung in den Maßnahmenprozess als Überprüfungs- und Kontrollorgan eingebunden ist.

Es gibt die Anmerkung, dass jährlich eine Grubenschau auf Veranlassung der Region durchgeführt wird. Die Aufsichtsbehörde setzt die Tagesordnungspunkte fest. Neben Vertretern der Region und der HOLCIM (Deutschland) AG ist auch jeweils ein Vertreter der Verwaltung dabei (nur zur Kenntnisnahme des Sachstandes), die Ortsräte werden zur Teilnahme nicht aufgefordert. Es wird gefragt, warum die Verwaltung nicht schon vorher auf die fehlenden Umsetzungen und zeitlichen Fristen hingewiesen hat.

Es wird die Beratungsfolge dahingehend verabredet, dass die Beschlussvorlage für den VA und den Rat überarbeitet und dort abschließend beraten wird. Dann müsste Fristverlängerung bis zum 02.05.2015 beantragt werden.

 

Herr Dunz erläutert die Maßnahme A 8.2, Frau Sprengel trägt für diese Maßnahme die Stellungnahme der Stadt vor. Es wird angemerkt, dass die Konjunktive aus dem Text entfernt werden sollen, dann ist die Aussage klarer und deutlicher ausgedrückt. Herr Kraft formuliert die Ergänzung. Nach kurzer Aussprache wird wie folgt entschieden:

Fachbereichsausschuss 9 x Ja

 

Herr Dunz erläutert die zeitliche Verschiebung bei A 8.3, Frau Sprengel trägt für diese Maßnahme die Stellungnahme der Stadt vor. Es wird nachgefragt, warum die Fristen, die bis 2020 laufen bis zum 31.12.2025 verlängert werden sollen. HOLCIM (Deutschland) AG möchte insgesamt eine Vereinheitlichung aller Fristsetzungen und hat dementsprechend die Jahreszahlen angepasst. Geschlossen wird aus dem Gremium eine Verlängerung bis zum 31.12.2025 abgelehnt, es soll bei der 10 Jahresfrist nach Durchstich des  Maschdamms bleiben, also bis zum 31.12.2024. Es wird wie folgt entschieden:

Ortsrat Bilm 5 x Ja

Ortsrat Höver6 x Ja

Fachbereichsausschuss 9 x Ja

 

Herr Dunz erläutert die Maßnahme A 9 im Zusammenhang mit dem Feldlerchenkonzept, Frau Sprengel trägt für diese Maßnahme die Stellungnahme der Stadt vor. Es findet eine längere Aussprache statt. Dabei werden sowohl die Breiten der Ackerrandstreifen (3 m oder 10 m und mehr) diskutiert als auch die Vernetzungsmöglichkeiten durch flächige Strukturen sowie eine Kombination aus streifeigen und flächigen Elementen (für Avifauna). Es wird nach dem Naturgewinn für die Umwelt gefragt, wenn eine seit 20 Jahren extensiv und mit öffentlichen Mitteln geförderte Fläche als Kompensation angerechnet werden soll. Es wird beantragt, die Stellungnahme so zu ergänzen, dass bis Ende 2015 in Abstimmung mit der UNB ein Feldlerchenkonzept von der Antragstellerin vorzulegen ist. Herr Kraft formuliert die Ergänzungen. Es wird wie folgt entschieden:

Fachbereichsausschuss 9 x Ja

 

Herr Dunz erläutert die Maßnahme Krummer Kamp und bestätigt, dass ein Defizit von rd. 3800 m² verbleiben würde. Frau Sprengel trägt für diese Maßnahme die Stellungnahme der Stadt vor. Dabei werden unterschiedliche Entwicklungsstufen von Gehölzbegrünungen in den Luftbildern aus 2011 und 2015 festgestellt. Das Defizit wird abschließend die Genehmigungsbehörde quantifizieren. Es wird darum gebeten, dass die Bewaldungsmaßnahme unbedingt in der Gemarkung Höver oder Bilm durchgeführt werden soll und nicht an anderer Stelle im Stadtgebiet Sehnde. Grundsätzlich stimmt die Stadt Sehnde der Bildung einer waldähnlichen Kulisse am Kanal zu. Die Verfügbarkeit von Flächen im direkten Umfeld der Abbaufläche wurde von HOLCIM (Deutschland) AG geprüft. Herr Kraft formuliert die Ergänzungen. Es wird wie folgt entschieden:

Fachbereichsausschuss 8 x Ja, 1 x Enthaltung

Die geänderte Stellungnahme wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

 


Beschluss:
 

Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde  den folgenden Beschluss zu fassen.

 

Die Stellungnahme zum Änderungsantrag der Fa. HOLCIM (Deutschland) AG wird mit den besprochenen Änderungen und Ergänzungen beschlossen.

 

 

 

Die geänderte Stellungnahme wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme Stadt Sehnde_20150423 (132 KB)