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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) hier: Straßen im Baugebiet "Kälberanger" und "Kleewiese" im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:10 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2015/0160 Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
hier: Straßen im Baugebiet "Kälberanger" und "Kleewiese" im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird ohne Aussprache abgestimmt.


Beschluss:
 

 Der Rat beschließt die Straßen in der Gemarkung Ilten, Flur 2

 

- Zum Flakenbruch mit den Flurstücken 301/05(teilw.) 302/09, 302/10, 303/05

- An Kötters Pfuhl mit den Flurstücken 301/05(teilw.), 302/19, 302/20, 303/10

- An der Masch mit den Flürstücken 301/05(teilw.), 302/29, 302/30, 303/15

- lterkamp mit dem Flurstück 301/05 (teilw.), 301/52, 301/55, 473/10

- Eddenwiese mit den Flurstücken 300/14 und 300/16

- Schmiedewiese mit den Flurstücken 406/17(teilw.), 405/10, 404/22, 405/18

- Habenharst mit den Flurstücken 406/17(teilweise), 408/17, 406/06, 408/05

 

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 


Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en