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Auszug - Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:10 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2015/0194 Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Lehrke weist auf eine Änderung im Beschluss hin.

Im Text des 1 Spiegelstriches ist das letzte Wort "verringern" in "verändern" abzuändern.

 

Es wird ohne Aussprache abgestimmt.


Beschluss:
 

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als
2,5 Mio. €  beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht verändern.

-          als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog.

-          für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr  kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en