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Auszug - Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen
Zusatz: Ortsbegehung mit dem Fahrrad. Treffpunkt: Gasthaus Nawo um 15.00 Uhr
 
Wortprotokoll

a) Ortsbürgermeister Haarstrich hat folgende Mitteilungen:

 

 

 

b) Mitteilungen der Verwaltung

 

Herr Ebeling teilt mit, dass

 

- ein Vermerk zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden vorliegt. Alle Mitglieder

  des Ortsrates haben eine Kopie dieses Vermerks erhalten.

 

   Herr Ebeling verweist auf die Unterbringung im Gasthaus „Hubertus“ in Ilten. Außerdem

   teilt er mit, dass der 1. Vorsitzende des TSV Haimar/Dolgen sich bei der Verwaltung er-

   kundigt hat, ob in der Dolgener Turnhalle Flüchtlinge untergebracht werden.

 

   Seitens der Verwaltung wurde klar definiert, dass dieses nicht vorgesehen ist.

 

- die Stadtwerke mitgeteilt haben, dass der 4. Bauabschnitt zur Sanierung der Kanalisation in

  Dolgen begonnen hat.

 

- im Rahmen der Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Haimar und Evern Schilder

  entfernt bzw. ausgetauscht oder versetzt werden. Derzeit findet allerdings bei der Landes-

  behörde eine Überprüfung der betroffenen Lichtsignalanlagen statt.

 

- eine verkehrsbehördliche Anordnung bis zum 29.05.2015r den „Hagenburgring“ wegen

  Kanalarbeiten vorliegt.

 

- für den 17.05.2015 eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Durchführung des Schüt-

  zenumzuges vorliegt.

 

- eine verkehrsbehördliche Anordnung wegen Kanalbauarbeiten bis zum 10.07.2015r die

  „Haimarer Str.“ vorliegt.

 

- eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Zeit vom 11. bis zum 12.07.2015 zur Durchfüh-

  rung des Gemeindefestes auf dem „Thieplatz“ vorliegt.

 

- auf dem Friedhof in Dolgen Bäume gepflanzt wurden und somit Urnenbeisetzungen ab so-

  fort möglich sind.

 

- auf dem Friedhof in Dolgen umfangreiche Gehölzpflegearbeiten durchgeführt wurden.

 

- eine Pflasterregulierung auf dem Friedhof in Dolgen nur für das Haushaltsjahr 2016 bean-

  tragt werden kann, weil die Reparaturmittel für eine Plattenregulierung nicht ausreichen.

 

- Findlinge vom Spielplatz „Fliederstraße“ in den Bereich der Kapelle umgelegt wurden.

 

- die Bundesnetzagentur die Fa. Tennet aufgefordert hat wegen der Südlinktrasse neue

  überarbeitete Planungen vorzulegen. Diese werden im Spätsommer erwartet und sollen

  dann politisch beraten werden.

 

- in Evern eine neue Buswartehalle aufgestellt wurde.

 

- auf dem Spielplatz „Schladweg“ eine neue Schaukel eingebaut wurde.

 

- die Forderung des Ortsrates in die Fahrbahn der „K 137/Harber Str.“ geschwindigkeitsredu-

  zierende Bauwerke einzubauen und an die Region als Straßenbaulastträger

  weitergegeben wurde.

 

- in der „dstraße“ ein Durchlass vom Graben an der Nordseite zum Graben an der Südsei-

  te eingebaut wurde und somit die Entwässerung sichergestellt ist.

 

- in der Zeit vom 01.04. bis 15.07.2015 wegen der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Hunde im

  Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen.

 

- für das Jahr 2015 Hausmeisterverträge abgeschlossen wurden. Eine Kopie dieser Zeitver-

  träge liegt dem Ortsbürgermeister vor.

 

- in der Zeit vom 30.10. bis 06.11.2014 in der „Mehrumer Str. 6“ Fahrtrichtung Mehrum mit

  der Geschwindigkeitsmessanlage Messungen vorgenommen wurden. In dieser Zeit wurden

  41.399 Fahrzeuge gezählt. Die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 47,1 km/h.

  85 % der Fahrzeuge sind langsamer als 54 km/h gefahren. Die Maximalgeschwindigkeit

  eines Fahrzeuges wurde mit 102 km/h festgestellt.

 

- in der Zeit vom 10. bis zum 17.11.2014 in der „Mehrumer Str.“ in Fahrtrichtung Sehnde Ge-

  schwindigkeitsmessungen vorgenommen wurden. In dieser Zeit wurden 49.633 Fahrzeuge

  gezählt. Die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 54 km/h. 85 % der Fahrfahr-

  zeuge sind langsamer als 67 km/h gefahren. Ein Fahrzeug wurde mit 121 km/h gemessen.