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Auszug - Einzelhandelskonzept der Stadt Sehnde  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 3
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Pech von der CIMA stellt an Hand einer Präsentation das ausgearbeitete Einzelhandelskonzept für die Stadt Sehnde vor. Zunächst erläutert Frau Pech das Zentrenkonzept (Teil 1 des Einzelhandelskonzeptes). Hierzu wurde der zentrale Versorgungsbereich ermittelt. Der zentrale Versorgungsbereich wird begrenzt durch die Nordstraße im Westen inkl. Lidl-Fläche auf der Westseite der Nordstraße, beidseitig entlang der Peiner Stre (B 65) zwischen Nordstraße/Lehrter Straße und Wiesenstraße/Bachstraße im Norden einschließlich des Bereichs im Nordwesten der Bachstraße bis an die Achardstraße heran. Im Osten begrenzt die Breite Straße und im Süden die „Straße des Großen Freien“ den zentralen Versorgungsbereich einschließlich beidseitig der Mittelstraße und beidseitig der Breite Straße in diesem Bereich. Hier sind vier große Einzelhandelsketten (Aldi, Lidl, Edeka und Rewe/Penny) vertreten.

Unter solitäre Nahversorgungs- und Fachmarktstandorte erläutert Frau Pech die Versorgung in den Ortsteilen und die Fachmärkte (BauSpezi und Zimmermann) entlang der B65.

Im Regionalen Raumordnungsprogramm ist Ilten als ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen und Nahversorgungsschwerpunkt dargestellt. Im Bereich Ecke B65 und der Straße „Am Park“ ist der Versorgungsschwerpunkt von Ilten mit Verbrauchermarkt (Netto), Fleischerei, Bäckerei, Drogerie und Getränkemarkt angesiedelt. Ein weitere Verbrauchermarkt (NP) liegt an der Ferdinand-Wahrendorff-Straße Ecke Hindenburgstraße. In Bolzum und Rethmar wird die Grundversorgung jeweils durch einen Dorfladen übernommen.

 

Danach erläutert Frau Pech das Branchenkonzept und die Sehnder Sortimentsliste (Teil 2 des Einzelhandelskonzeptes). Hier wird unter nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten unterschieden. Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten sollte ausschließlich im zentralen Versorgungsbereich erfolgen. Die Sicherung bestehender Standorte gehen vor Neuansiedlungen. Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit Nicht-zentrenrelevanten Sortimenten sollte grundsätzlich im Ortszentrum sowie im Anschluss an bestehende solitäre Nahversorgungs- und Fachmarktstandorten erfolgen. Nur nach einer Einzelfalluntersuchung sollte kleinflächiger Einzelhandel (max. 800 m² Verkaufsfläche) als Neuansiedlung in Wohn- oder Mischgebieten erfolgen. Dabei ist eine Verträglichkeit mit der vorhandenen Versorgungsstruktur nachzuweisen.

 

Im Standortkonzept (Teil 3 des Einzelhandelskonzeptes) sind drei Bereiche für die Ansiedlung von Einzelhandel geprüft und gewertet worden. Bewertungsgrundlage waren die Lage im Raum, Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeug und zu Fuß, Anbindung an ÖPNV und funktionaler Zusammenhang mit dem zentralen Versorgungsbereich. Der Bereich Ortszentrum (Marktplatz/Mittelstraße, Prüfstandort 3) wird aus städtebaulicher Sicht als wünschenswerter und prioritärer Standort für die Ansiedlung empfohlen.

Um die Versorgungsstruktur und zentrale Versorgungslage der Mittelstraße zu erhalten, ist zu prüfen, welche Erweiterungsmöglichkeiten der Edeka-Markt in der Mittelstraße hat. Ohne einen größeren Verbrauchermarkt, verliert die Mittelstraße an Bedeutung als zentraler Versorgungsbereich.

Über einen Exkurs stellt Frau Pech an Beispiel verschiedener Städte die Verknüpfung von öffentlichen und privaten Dienstleistungen mit dem Einzelhandel vor. Die Dienstleistungen und der Einzelhandel nutzen dabei ein gemeinsames Gebäude.

 

Der Bereich Bachstraße (Ostseite) / B65 (Prüfstandort 1) wird für nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel empfohlen und der Bereich Maschwiese (Prüfstandort 2) wird als für den Einzelhandel nicht geeigneter Standort angesehen.

 

 

Der Fachbereichsausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis.    


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimme/n

 

Nein-Stimme/n

 

Enthaltung/en

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ausschusssitzung 27.5.2015 (2607 KB)