Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass die Stadtverwaltung zur 40. Änderung des FNP bei gleichzeitiger Neuaufstellung des RROP 2015 eine eigene, positive Position zu dieser Thematik entwickelt hat und im Gegenstromprinzip zu den Aussagen der Region agiert. Die Flächenidentifizierung im Stadtgebiet Sehnde ist anhand von harten und weichen Tabuzonen entstanden. So sind verschiedene Radien beispielsweise um Wohnbauflächen, Einzelgebäude im Außenbereich, Infrastruktur, Naturschutzgebiete oder Waldgebiete gezogen worden. Die übrigen Flächen, die nicht durch einen solchen Radius betroffen sind, könnten als Flächen mit einer Eignung für Windenergieanlagen dargestellt werden. Bisher sind die verbleibenden Flächen aber noch nicht mit den artenschutzrechtlichen Belangen wie z.B. Avifauna bewertet worden. In den derzeitigen Planungsstand zum Aufstellungsbeschluss wurden sechs Teilflächen einbezogen. Jede Kommune ist gehalten der Windenergienutzung im Rahmen der Energiewende substanziell Raum zu geben. Die Kommune befindet sich bei den Vorrangstandorten der Region zur Windenergie in der Anpassungspflicht und muss die Flächen deckungsgleich in den Flächennutzungsplan übernehmen.
Herr Kraft erläutert das weitere Vorgehen nach dem Aufstellungsbeschluss: frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Es soll in jedem Fall auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden, in dem dann weitere Kriterien geregelt und gesteuert werden können, wie z.B. Baufenster, Höhe der Anlagen, farbige Gestaltung, Abstand zur Ortschaft von ggf. 1000 m. Beim Bebauungsplan muss der Geltungsbereich auch deckungsgleich mit der Ausweisung im Flächennutzungsplan sein. Es ist nach wie vor geplant, auf der verbleibenden Fläche ein Testfeld mit 6 – 9 Anlagen (je nach Höhe und je nach Abstand untereinander) zu initiieren. Sollte sich kein Testbetreiber mehr finden, dann würden konventionelle Anlagen möglich sein. Auch die Kombination aus Testfeld und konventioneller Nutzung ist denkbar.
Es findet eine Aussprache statt zu -Abstand der Anlagen von der Ortschaft, gemessen von der letzten Wohnbebauung in der Ortschaft (800m-Abstand zur Grenze Geltungsbereich im FNP und ggf. 1000m-Abstand zum nächst liegenden Windrad) -Möglicher Anzahl der Anlagen (zwischen 6 – 9, je nach Höhe der Anlagen) -Schutzansprüchen der Vögel (z.B. Rotmilan 1250 m) im Verhältnis zum Schutzanspruch der Menschen (mind. 800 m) (das sind die Rahmenbedingungen) -Ansprüchen der Flugsicherung mit 15 km-Radius des DVOR Leine (Verträglichkeit ist jeweils im Einzelfall zu prüfen) -Harten und weichen Tabuzonen und Ausschlusskriterien sowie artenschutzrechtliche Belange für z.B. den Rotmilan -Ausgleichsflächen und Eingriffsregelung, wo liegen diese Flächen und sind die Flächen jeweils Bestandteil des B-Planes (teilweise werden Maßnahmen im Geltungsberiech des B-Planes verwirklicht, teilweise werden die Kompensationsmaßnahmen abschließend im Genehmigungsverfahren festgelegt – in jedem Fall werden alle Schutzgüter bewertet und im Rahmen der Abwägung kompensiert) -Artenschutz, hier besonders Rotmilan, und den Maßnahmen zum Schutz, die in Abstimmung mit Unterer Naturschutzbehörde, Vogelschutzwarte, NLWKN im Artenschutzfachbeitrag -Möglichen Gewerbesteuereinnahmen, die generiert werden können -Zwei Flächen östlich und westlich von Klein Lobke, die zukünftig wegen Artenschutzbelangen (Avifauna) im RROP 2015 nicht mehr als Vorrangflächen dargestellt werden sollen (es befinden sich hier eingeführte Standorte, die auch einem Repowering nicht verschlossen bleiben sollen) - möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Anlagen wie Infraschall, Schlagschatten, Diskoeffekt; es gibt jedoch für die Planung und Genehmigung Regeln und Vorgaben, die eingehalten werden müssen
Unterbrechung der Sitzung für Bürgeranfragen von 19:56 bis 20:22 Uhr
Wiedereintritt in Sitzung um 20:22 Uhr.
Die CDU-Fraktion stellt zusätzlich zum Beschlussvorschlag noch folgenden Antrag: Die Vorrangfläche für Windkraftnutzung östlich von Klein Lobke und die Fläche westlich des Verbindungsweges nach Rethmar sollen zum Zweck des Repowerings erhalten werden.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen Beschluss: b)Der Ortsrat Müllingen/Wirringen empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: e)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: f)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Stadtgebietes der Stadt Sehnde beschlossen. Die Bereiche, die mit der 40. Änderung eine neue Darstellung erhalten, sind dem anliegenden Vorentwurf zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplans wird in weiteren Verfahren konkretisiert.
Abstimmungsergebnis:
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