Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Ortsrat Müllingen/Wirringen empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: e) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: f) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Stadtgebietes der Stadt Sehnde beschlossen. Die Bereiche, die mit der 40. Änderung eine neue Darstellung erhalten, sind dem anliegenden Vorentwurf zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplans wird in weiteren Verfahren konkretisiert.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung von Flächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan überprüft und neu gefasst werden. Nach Vorgaben des Baugesetzbuches und höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die Windenergiestandorte an Hand von unterschiedlich zu gewichtenden Kriterien auf ihre Eignung zu überprüfen. Hier werden harte und weiche Kriterien/Tabuzonen hinsichtlich von Wohnbebauung und Siedlungen unterschieden. Beim Artenschutz, u. a. Fledermäuse und Vögel, ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Soweit der Bau von Windenergieanlagen (WEA) Bereiche mit einem nach den Kriterien des Naturschutzes und der Landschaftspflege schutzwürdigen Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt, muss dies bei der Planung und Zulassung von WEA berücksichtigt werden. Solche Bereiche sollen auf der Ebene der Regionalen Raumordnungsprogramme und der Flächennutzungsplanung von WEA frei bleiben.
Im Rahmen des Standortkonzeptes Windenergie der Stadt Sehnde erfolgt diese Überprüfung inkl. Einzelfallbetrachtungen. Diese Überprüfung hat ergeben, dass die dargestellten Flächen für Windenergieanlagen in Müllingen/Wirringen (Wirringer Berg West) und Sehnde Nord (Ramsberg) im Grundsatz bestehen bleiben und eine Fläche nördlich von Evern und Dolgen (Testfeld) neu hinzukommt. Die Fläche nördlich von Evern und Dolgen (Testfeld) ist im Rahmen der 13. Änderung Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2005 ins Gespräch gekommen. Diese Fläche soll nun im Zuge der Aufstellung des RROP 2015 hinzukommen. Geplant ist hier ein Testfeld für Windenergieanlagen auszuweisen. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Windenergieanlagen nordwestlich von Ilten (Heubuschfeld), westlich des Verbindungsweges Rethmar – Klein Lobke (Löftmer Berg) und östlich von Klein Lobke (Klein Lobke – Ost) sollen voraussichtlich entfallen. Die bereits errichteten Windenergieanlagen hätten Bestandsschutz, aber es könnten keine neuen Anlagen errichtet werden. Die Änderungsbereiche der 40. Änderung des Flächennutzungsplans sind aus dem anliegenden Vorentwurf zu entnehmen. Zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Vorentwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans
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