Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2015/0285 zum Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich „Ortsmitte Bolzum“. Nach Beschluss fasst der Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung und Bauaufsicht“ folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG beschließt der Rat der Stadt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 418 „Ortsmitte Bolzum“ im Ortsteil Bolzum eine Veränderungssperre in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
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