Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ilten
TOP: Ö 13
Gremium: Ortsrat Ilten Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: ehemaligen Rathaus Ilten
Ort: Glückauf Str. 3, 31319 Sehnde-Ilten
 
Wortprotokoll

Heinen:   Zone 30 im Verlauf der Ferdinand-Wahrendorff-Straße.

Was wurde in der Verwaltung getan, um den jetzigen Zustand wieder rückzubauen und die Ferdinand-Wahrendorff-Straße wieder durchgehend mit 50 km/h befahrbar zu machen?

 

 

*   Es ist nicht beabsichtigt die Tempo-30-Zone in der Ferd.-Wahrendorff-Straße rückgängig zu machen.

 

Hinsichtlich des voraussichtlichen Antrages auf Änderung in eine Vorfahrtsstraße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fehlt die Rechtsgrundlage. Während der Gesetzgeber abseits von Vorfahrtsstraßen (bzw. dem klassifizierten Straßennetz) die Einrichtung von Tempo-30-Zone seit 2001 prinzipiell vorsieht (§ 39 Abs. 1a StVO: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.“), werden bei „normalen Geschwindigkeitsbeschränkungen“ wesentlich höhere Anforderungen gestellt.

Anordnungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nur dort getroffen werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 39 Abs. 1 StVO). (Besondere Umstände liegen nach derzeitiger Rechtsprechung dann vor, wenn die Gefahrenlage nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten über die mit einer Teilnahme am Straßenverkehr verbundenen allgemeinen Risiken hinausgeht; hierzu wird in der Regel die Unfallstatistik der Polizei zu Rate gezogen)

 

Die Straßenverkehrsbehörden müssen insbesondere § 45 Abs. 9 StVO beachten und sind verpflichtet, bei der Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen restriktiv, zu verfahren (Abbau Schilderwald bzw. auch der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) eigenverantwortlich zu beachten). Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Da es in der Ferd.-Wahrendorff-Straße nach Information der Polizeiinspektion Burgdorf keine Unfallauffälligkeiten gibt, ist es nichtglich eine Vorfahrtsstraße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.

 

 

Heinen:       Wurde an der B65 in Höhe Am Park inzwischen eine Verkehrszählung vorgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis. Wenn nein, wann wird diese durchgeführt.

 

 

*  Im Juni 2015 hat eine Verkehrszählung mit der Messanlage der Stadt Sehnde vom 9. bis 13. 6. stattgefunden. Es wurde eine Verkehrsbelastung von täglich ca. 12.000 Fahrzeugen festgestellt, täglich fahren in diesem Bereich ca. 750 Schwerlastfahrzeuge. Diese Zahlen decken sich mit den Verkehrsmengenkarten Niedersachsen. Diese weisen in 2010 insgesamt 12.600 Fahrzeuge täglich, davon 700 Schwerlastfahrzeuge aus. Für das Jahr wurden in der Verkehrsmengenkarte 13.000 Fahrzeuge und davon 900 Schwerlastfahrzeuge festgestellt. Alle Ortsratsmitglieder erhalten die entsprechenden Kopien dieser Auswertungen.

 

 

Heinen:   Was wurde von der Verwaltung unternommen, um die Ampelschaltzeiten entsprechend dem Vorschlag der CDU- und SPD-Fraktion zu ändern?

Abschaltung ab 20:00 Uhr

Abschaltung am gesamten Sonntag

 

 

*    Hinsichtlich des neuerlichen Antrages aus dem Ortsrat Ilten kommt für mich in Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und der Untersuchungsergebnisse des GDV nach wie vor eine Nachtabsenkung an Knotenpunkt-LSA nicht in Betracht. In der Langfassung des Untersuchungsbericht wird passenderweise ausgeführt:

Obwohl die Fakten seit vielen Jahren bekannt sind, wird weiterhin über die Abschaltung nicht nur diskutiert, sondern es werden in Städten die zuständigen Verwaltungen mit Forderungen konfrontiert, einen bestimmten Prozentsatz Signalanlagen nachts außer Betrieb zu nehmen. Solche verkehrspolitischen Forderungen sind wie hier erneut belastbar nachgewiesen wurde volkswirtschaftlich in keiner Weise zu vertreten und vernachlässigen den Schutz von Menschen und Sachgütern unserer Städte.“

 

Entsprechend wurde in meinem Vermerk vom 09.10.2014 ausdrücklich Stellung dahingehend bezogen, dass „bei künftigen Aktualisierungen der verkehrstechnischen Unterlagen der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Sehnde das Augenmerk auf der Programmierung eines Nachtprogrammes liegen soll, und so sukzessive eine Abkehr von der Nachtabschaltung erfolgt.“

 

 

Sowohl in dem Vermerk für den OR Ilten vom 09.10.2014, als auch in dem vorliegenden Vermerk „Übertragender Wirkungskreis Untere Straßenverkehrsbehörde Beteiligung von Selbstverwaltungsgremien in der Gemeinde“ werden weitergehende Rechtsmöglichkeiten aufgezeigt, wenn Entscheidungen der Verkehrsbehörde nicht akzeptiert werden.

Alle Ortsratsmitglieder erhalten entsprechende Kopien dieses Vorgangs.

 

 

Heinen:  Was wird von Seiten der Verwaltung unternommen, um die jetzige Situation in der Hindenburgstraße für Radfahrer wieder zu verbessern?  Was kann getan werden, dass die Radfahrer wieder auf einem Radweg in beiden Richtungen fahren können?

 

 

*  Im Zuge des Ausbaus der B65 in der OD Ilten sollte aus verkehrsbehördlicher Sicht auch die Radverkehrsführung in der Hindenburgstraße (K139) an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

 

23.11.2012 Ortstermin mit Frau Neuse und Herrn Kraft Erläuterung der geplanten Veränderungen

23.11.2012 Zusammenfassender Vermerk des Ortstermins an Frau Neuse, zusätzlich ersten Einschätzung zur Situation der Benutzungspflicht der SHP-Ingenieure

03.12.2012 Sitzung des OR Ilten, und Information durch Herrn Kraft zur Situation

10.12.2012 Anfrage von Herrn Heinen per Mail zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

12.12.2012 Beantwortung der Mail von Herrn Heinen, Cc an Frau Neuse

17.02.2013 Antrag der CDU Fraktion im OR Ilten zur Beibehaltung des komb. Geh- und Radwegs an der Hindenburgstraße (9-Punkte-Programm)

11.03.2013 Ortstermin mit Vertretern des Straßenbaulastträgers, der Polizei und dem ADFC.

14.03.2013 Protokoll des OT an alle Beteiligten, zzgl. Ortsbürgermeisterin

08.04.2013 Ortsrat Ilten: Vorstellung und Erläuterung der aktuellen Planungen durch die Verkehrsbehörde inkl. Beantwortung der Punkte des Antrages der CDU-Fraktion vom 17.02.2013.

 

Folgende Forderungen werden beschlossen:

            Der Ortsrat fordert, dass an der Südseite der Hindenburgstraße zwischen dem Ortseingang Lehrte bis zur Einmündung der Otto-Heise-Straße eine gemeinsame Rad- und Fußwegenutzung in Fahrtrichtung Osten angeordnet wird.

Weiterhin fordert der Ortsrat an der B65/Einmündung Hindenburgstraße, dass ca. 25m vor der Einmündung in die B65 auf der Nordseite eine Bordabsenkung vorgenommen wird. Es soll eine gemeinsame Nutzung des Gehweges  für Radfahrer und Fußnger zugelassen werden, um dem Radfahrer die Möglichkeit zu geben über die Lichtzeichenanlage den Radweg Richtung Sehnde zu nutzen.

 

Aufgrund der bekannten Entscheidung der Verwaltungsleitung ist keine generelle Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht vorzunehmen. Die Daten des Büros SHP sollen nur beinftigen Planungen oder bei drohenden Klagen Verwendung finden.

Die Umsetzung der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Ilten wird damit nicht weiter verfolgt.

 

09.01.2014 Pressebericht zum Umgang mit der Radwegebenutzungspflicht in Sehnde

09.01.2014 Klageandrohung per Mail durch Herrn Nootny

12.01.2014 Aufforderung zur Beseitigung der Missstände durch den ADFC Lehrte/Sehnde

21.02.2014 Verpflichtungsantrag K142 Nootny

 

Eine „aktive“ Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht wird von der Verwaltungsleitung befürwortet.

 

11.09.2014 Benutzungspflicht für Radverkehrsanlagen - Entwurf Kurzbericht von SHP Ingenieure liegt vor

24./29.09.14 Bereisung der Radwege an klassifizierten Straßen mit Vertretern des Straßenbaulastträgers, der Polizei und des ADFC

04.11.2014 Verteilung des Kurzberichtes mit den Ergebnislisten zum Gefährdungspotenzial und zur Benutzungspflicht an die OrtsbürgermeisterInnen

02.12.2014 Fachausschuss 4 (u.a. Mitglied: Frau Neuse): Präsentation des Berichtes durch die SHP Ingenieure, Vorstellung des Ergebnisses der Bereisung durch die Verkehrsbehörde und Information der Polizei über Fahrradunfälle

16.12.2014 schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse für jeden betroffenen Ortsteil und der Unterlagen aus dem Fachausschuss. Rückmeldung/Stellungnahme erbeten bis zum 23.01.2015, danach erfolgt die verkehrsbehördliche Anordnung

12.03.2015 Verkehrsbehördliche Anordnung zur partiellen Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht (für die Hindenburgstraße entsprechend der bekannten Benehmensherstellung vom 11.03.2013!)

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die angeordnete Radverkehrsführung in der Hindenburgstraße (K139) den aktuell geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben entspricht. Die Information des Ortsrates war umfangreich, die Forderungen aus der Sitzung vom 08.04.2013 wurden umgesetzt.

 

Ergänzend werden die DRIPs (LED-Anzeige auf Anhängern) der Verkehrsmanagementzentrale vom 31.08. 04.09.2015 in der Hindenburgstraße auf die geänderte Radverkehrsführung hinweisen.

Alle Ortsratsmitglieder erhalten entsprechende Kopien dieses Vorgangs.

 

 

Heinen:   Ortsbegehung: Wem gehören die beiden Garagen zwischen Sportplatz Ilten und der neuen Kindertagesstätte?

 

 

*     ist unter Mitteilungen der Verwaltung TOP 4 b. behandelt worden.

 

 

Heinen:   Ortsbegehung: Was ist mit den beiden Brücken im Bereich Drosselweg uns Habichtshorst geplant?

 

 

*   Die Verwaltung hat für 2016 keine Mittel für Brücken eingestellt. Bei den beiden Brücken ist es nicht ausreichend, nur die Stegbohlen zu erneuern (so wie bei der westlichen Brücke nahe der B 65), sondern die Unterkonstruktion und das Geländer ist auch neu zu errichten. Es ist zu überprüfen, ob zukünftig alle Brücken über den Graben benötigt werden (Investitionskosten und Unterhaltungsaufwand?). Kosten für eine neue Brücke ca. 15.000 €. 

 

 

Heinen:   Wann werden die beiden Ruhebänke zwischen B65 und dem Lindhorstweg aufgestellt?

 

 

*   Das kann erst in 2016 realisiert werden, dafür ist in diesem Jahr kein Geld eingeplant worden. Bei den Mittelanmeldungen für 2016 wurde im Produkt 55100 berücksichtigt, dass zukünftig pro Jahr Geld für 2 Bänke im Stadtgebiet vorhanden sein sollte (2000 €).

Bei den Bänken wird üblicherweise Kunststoff-Recyclingmaterial verwendet, denn das Material ist schwer genug und die Bänke stehen fest durch das Eigengewichist unter

 

 

Heinen:  Vor einiger Zeit wurde von dem Bauhof im Eschenweg der Fahrbahnbelag durch Split erneuert. Da die Straße durch parkende Autos nicht vollständig frei war konnten die Arbeiten nur bei etwa 3/4 der Fläche vorgenommen werden. Wann werden die letzten etwa 25% der Straßenfläche ebenfalls saniert?

 

 

*   Obwohl ein entsprechendes Halteverbot angeordnet wurde, blieben Fahrzeuge stehen, so dass die Oberflächenbehandlung nicht komplett durchgehrt werden konnte. Die restlichen Arbeiten werden im Zuge weiterer Oberflächenbehandlungen im Stadtgebiet erledigt werden.

 

 

Heinen:   In der letzten Ortsratssitzung wurde beschlossen die Verkehrsinseln ab der Einmündung Schleichgarten / Glück-Auf-Straße probeweise aufzustellen. Über das weitere Vorgehen muss beraten werden.

 

 

*   Der probeweise Einbau der Verkehrselemente ist erfolgt. Die weitere Umsetzung ist Bestandteil einer Dorferneuerungsmaßnahme und wäre in diesem Zusammenhang zu beraten.

 

Der Ortsrat Ilten beschließt, dass die Anlagen bis zur endgültigen Lösung bestehen bleiben und befestigt werden müssen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen

 

 

Heinen:  Durch die Verwaltung wurde ein Grünflächenkataster erstellt. Was bedeutet das für Ilten?

 

 

*   Der Bereich der Grünflächenpflege im Stadtgebiet musste insgesamt einer Überprüfung unterzogen werden, da einerseits der teilweise ungünstigen Optik und andererseits der fehlenden einheitlichen Pflegestandards zu begegnen ist. Eine Betrachtung des Status quo wurde vorgenommen (wie verteilen sich die Stunden auf die unterschiedlichen Gemarkungen und auf welche Produkte), gleichzeitig wurden die Pflegestandards im Stadtgebiet angepasst und aktualisiert. Umgestaltungen der öffentlichen Grünflächen bei geänderten Pflegeintervallen können nur im Rahmen des vorgegebenen Budgets realisiert werden.

Fazit: Die Zustände sind optisch und pflegetechnisch unbefriedigend. Die Pflichtaufgaben werden dennoch erfüllt. Defizite liegen überall dort vor, wo höhere bis hohe Ansprüche an die Ausstattung, Pflegequalität und Gestaltung gestellt werden. Bezüglich der Pflege hat sich ein Einpendeln auf niedrigem Niveau ergeben. Im Stadtbild fehlen, insbesondere an den wichtigen Orten des städtischen Lebens, Farbtupfer oder anspruchsvollere Gestaltungselemente.

 

nftige Vorgehensweise

Es stellt sich die Frage, welche Schritte zu unternehmen sind, um der Grünflächengestaltung und pflege eine Ausrichtung zu geben, die die angesprochenen Probleme behebt und gleichzeitig bezahlbar bleibt.

 

Das Konzept, den Flächen einheitliche Pflegestandards zuzuweisen, hat sich grundsätzlich bewährt, es ist jedoch nicht überall konsequent angewendet worden. Ein im Grünflächenkataster definierter Standard (z.B. Rasenflächen 7 x mähen im Jahr als Straßenbegleitgrün) muss in allen Ortschaften des Stadtgebietes gleich praktiziert werden. Dazu ist es von großer Bedeutung, dass die Mitarbeiter des BBH auch kontinuierlich für die ihnen zugewiesenen Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Nur dann kann die gärtnerische Grünpflege für den Mitarbeiter zufriedenstellend und motivierend sein und für den Betrachter stellt sich ein optisch befriedigendes Stadtbild dar.

 

Die festgelegten Standards im Grünflächenkataster sind für die Mitarbeiter ein wichtiger Bezugspunkt, damit die Tätigkeit nach innen und außen klar definiert ist. Mit den Standards bekommt jeder Mitarbeiter einen klar definierten Arbeitsauftrag, es entfällt eine Diskussion oder Rechtfertigung. Die Standards sind für durchschnittliche Witterungen im Jahresverlauf definiert worden und beziehen sich auf Betrachtungen im langjährigen Mittel. Abweichungen, also sehr warme und trockene und sehr feuchte Wetterlagen, bedingen kurzfristig eine entsprechende Anpassung der Pflegeintervalle.

 

Beratungen

In den politischen Fachgremien 1 und 4 finden in diesem Jahr Beratungen zum grundsätzlichen und stadtübergreifenden Sachverhalt statt (siehe dazu BV 0288), der Rat der Stadt Sehnde soll im Dezember abschließend darüber entscheiden. In den Ortsräten wird dann ab 2016 jeweils zu besprechen sein, welche Flächen ggf. umgestaltet oder verändert werden sollen, um einerseits die Flächen optisch und pflegetechnisch zu verändern und andererseits das vorgegebene Budget einzuhalten.

 

 

Heinen:   In der 36. KW wurde am Ortseingang von Ilten an der K139 und am Beginn der Hindenburgstraße jeweils ein Anhänger mit einem leuchtenden Hinweisschild aufgestellt.

- Was hat die Aktion gekostet?

- Hätte dazu der Ortsrat befragt werden müssen?

- Was hat sich seitdem an der Situation geändert?

 

 

Der Einsatz der sogenannten DRIP´s (Dynamic Road Information Panels) diente der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Die Hintergründe dieses Engagements wurden in der beigefügten Pressemitteilung ausführlich erläutert.

Die Kosten für das Aufstellen und Abbauen von zwei DRIPs, dem Generieren der Schaltbilder sowie dem Schalten der DRIPs belaufen sich einmalig auf 125,00 Euro.

 

Nein, die Zuständigkeit bzw. die Mitwirkungsrechte des Ortsrates aus den Bestimmungen des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes wurden nicht berührt. Unabhängig davon wurde der Ortsratsbeauftragte/Ortsrat mit Mail vom 20.07.2015 sowie über die beigefügte Pressemitteilung frühzeitig über den geplanten Einsatz der DRIP´s informiert.

Wie in der Pressemitteilung dargestellt, „soll die Aufstellung der DRIP´s allen Verkehrsteilnehmern die neuen Randbedingungen in Erinnerung rufen, und so zu einem verträglicheren Miteinander zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr führen.“

 

In der Hindenburgstraße (K139) werden vom 31.08. bis 04.09 2015 zwei DRIP´s (Dynamic Road Information Panels) im Anschluss an den Kreuzungsbereich zur Sehnder Straße (B65), und von Lehrte kommend auf Höhe der Straße „lterkamp“ aufgestellt.

DRIP´s sind mobile Anzeigesysteme, die normalerweise zur Unterstützung von Verkehrslenkungsmaßnahmen bei Großveranstaltungen (Messen, Konzerten, Fußballspielen etc.) oder bei Baustellen in der Region Hannover eingesetzt werden

 

Die DRIP´s sollen die Verkehrsteilnehmer auf den Mischverkehr auf der Fahrbahn (gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr) nach Aufhebung der Radwegebenutzungs-pflicht aufmerksam machen:

 

Pressemitteilung:

Seit 1997 (sogenannte „Radfahrer-Novelle“ der Straßenverkehrsordnung) dürfen Radwege nur noch als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufes tatsächlich zwingend erforderlich ist und die in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) angegebenen Mindestanforderungen eingehalten sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2010 in einem Grundsatzurteil diese Anforderungen bekräftigt und betont, dass für den Radverkehr die Fahrbahnnutzung den Regelfall darstellt.

Eine Radwegebenutzungspflicht stellt deshalb eine Beschränkung des fließenden Radverkehrs dar und darf demnach nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage (hier insbesondere für Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmenden) besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt (vgl. hierzu § 45 Absatz 9 StVO).

 

Zur Überprüfung des Gefährdungspotenzials für Radfahrer bzw. der Benutzungspflicht für Radverkehrsanlagen hat die Stadt Sehnde (gemeinsam mit der Region Hannover und weiteren regionsangehörigen Kommunen) ein Ingenieurbüro beauftragt.

Auf Grundlage des Datenmaterials, und der hieraus abgeleiteten Empfehlungen wurde eine Bereisung des klassifizierten Straßennetzes in Sehnde unter Beteiligung der Straßenbaulastträger, Polizei und des ADFC zur Beurteilung des örtlichen Einzelfalls durchgeführt.

 

Im Ergebnis wird an etwa 50 % der Streckenabschnitte eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, insbesondere an den innerörtlichen Abschnitten erfolgen.

Dieses entspricht in etwa auch der Empfehlung für die fünf Kommunen in denen die Region Hannover als untere Straßenverkehrsbehörde agiert.

 

Das Aufheben der Benutzungspflicht wird sichtbar bzw. ist sichtbar geworden durch ein sukzessives „Entschildern“ von Radwegen, so auch in der Hindenburgstraße.

 

Da die Aufhebung der Benutzungspflicht von Radfahrern nicht in jedem Fall als Gewinn, sondern teilweise auch als Einschränkung erlebt wird, soll die Aufstellung der DRIP´s allen Verkehrsteilnehmern die neuen Randbedingungen in Erinnerung rufen, und so zu einem verträglicheren Miteinander zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr führen.

 

 

Heinen:   Von der Verwaltung wurde eine Liste der Baulücken in Sehnde herausgegeben.

Wie ist der Stand der Vermarktung? Sind noch Grundstücke zu erwerben?

Sind im Stadtgebiet Sehnde darüber hinaus neue Neubaugebiete geplant?

Besonders in Ilten.

 

 

*   In Ilten gibt es 4 Baulücken, die im Baulückenkataster genannt werden dürfen. Auf der Homepage sind diese Baulücken dargestellt. Hierfür gibt es Interessenten, die den Eigentümern der Baulücken von uns genannt wurden. Wie weit hier gegebenenfalls Verhandlungen geführt wurden kann von hier nicht beantwortet werden.

 

r den Ortsteil Ilten sind im FNP keine Potentialer eine Siedlungserweiterung mehr enthalten. Deshalb können hier derzeit keine Baugebiete ohne weiteres ausgewiesen werden. Hier ist eine grundsätzliche Diskussion über Größe und Lage möglicher Flächen zu führen.

Im Stadtgebiet insgesamt wird an verschiedenen Stellen eine weitere Entwicklung vorbereitet. Aktuell ist im OT Bilm das Gebiet "Vor den Bilmer Mühlen" im Verfahren.

 

 

Heinen:   In der Straße Habichtshorst sind zum Lerchengrund zwei Sperrpfosten.

Dort kommt es vermehrt dazu, dass das Straßenstück zugeparkt wird, so dass kein Notarzt passieren kann. Was kann man tun, damit die Straße dort nicht zugeparkt wird?

 

 

* Bei dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn die verbleibende Restfahrbahnbreite (durch parkende Fahrzeuge) weniger als 3,05m beträgt. Das für die Ahnung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige Sachgebiet Ordnung wurde über diesen Hinweis parallel informiert.

 

 

Neuse:   Unlesbare Straßenschilder müssen in Ilten an verschiedenen Straßen ausgetauscht werden.

 

 

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Neuse:  An der Schulhofseite muss der Wasserhahn nach den Fassadensanierung wieder installiert werden.

 

 

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Neuse:    In der Straße „An der Kleewiese“ werden im Seitenraum Anhänger (Ausschankwagen) abgestellt und behindern den Straßenverkehr.

 

 

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Ortsbürgermeisterin Neuse schließt die Sitzung des Ortsrates Ilten um 22.00 Uhr.