Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2015/0274 zur Einziehung einer Teilfläche der Straße „Wolfeshorn“ in Sehnde, Ortsteil Bolzum, gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStG). Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt von dem Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum „Wolfeshorn“ eine Teilfläche zur Größe von ca. 24 m² gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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