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Vorlage - 2015/0274  

 
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG)
-Absicht der Einziehung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bolzum Vorberatung
05.11.2015 
Sitzung des Ortsrates Bolzum ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
10.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Vorberatung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wolfeshorn,Teilfläche,Einziehung

Beschlussvorschlag:

a)Der Ortsrat Bolzum empfiehlt den Beschluss zu d)

b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d)Der Rat Beschließt: Es ist beabsichtigt von dem Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum „Wolfeshorn“ eine Teilfläche zur Größe von ca. 24 m² gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Planungen für den Dorfladen in Sehnde-Bolzum an der Marktstraße ist seinerzeit die Interessenvertretung an die Stadt Sehnde herangetreten, mit der Bitte um Prüfung, ob ein Teilstück der Straße „Wolfeshorn“ als Stellplatz für die Kunden des Dorfladens zur Verfügung gestellt werden könnte.

Hierbei handelt es sich um einen Teil des Ausfahrtstrichters zur Marktstraße hin, mit einer Größe von ca. 24m²  (Siehe Anlage)

Nach Prüfung durch die Region Hannover als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraße 167 und aus verkehrsbehördlicher sowie straßenplanerischer Sicht bestehen gegen  die Umnutzung der Teilfläche keine Bedenken.

Vorab ist die dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche des Flurstückes 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum zur Größe von ca. 24 m² gemäß § 8 NStrG einzuziehen.

 

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK-Auszug, Foto

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wolfeshorn,Teilfläche,Einziehung (3187 KB)    
Stammbaum:
2015/0274   Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) -Absicht der Einziehung-   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0274-1   Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage