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Auszug - Grünflächenkataster der Stadt Sehnde - Operative Steuerung der Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung statt.
2015/0288-1 Grünflächenkataster der Stadt Sehnde

- Operative Steuerung der Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0288
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Sprengel erläutert anhand einer Präsentation den Nachtrag der Beschlussvorlage 2015/0288. Relevante Aspekte sind:

-Antworten zu Fragen vom 24.09.2015 (bei öffentlichen Spielplätzen, bei Einrichtungen der FD 2.3 und 3.1)

-Grundsätzlicher Umgang mit öffentlichen Grünflächen (Stellenplan beim UFD Baubetriebshof; Managementkreislauf zu Planung, Konzept, Durchführung und Kontrolle der Grünflächenunterhaltung; Übersicht der ab 2016 durchzuführenden Pflegeintervalle bei Rasen mähen inner- und außerorts und Gehölzschnitt inner- und außerorts)

-Nächste Schritte und weiteres Vorgehen (Einbindung Ortsräte).

 

In der anschließenden Diskussion stellt sich heraus, dass das GFK insgesamt positiv gesehen wird. So ist es ein gutes Arbeitsinstrument, das den Bestand an zu pflegenden Flächen zeigt und die Grundlage für Personen- und Maschineneinsatz darstellt. Vorrangig hat sich gezeigt, dass beim UFD Baubetriebshof nicht zu wenig Mitarbeiter angestellt sind, dass diese nur anders verteilt werden müssen. Gewünscht werden feste Teams in festen Revieren, die eine Verantwortung für das Grün entwickeln. Dieses bedeutet weniger Zeitaufwand, weniger Ortswechsel, bessere Planung, bessere Kommunikation.

 

Es wird die Frage gestellt, wie die Arbeit der vier Mitarbeiter, die zukünftig ausschließlich im Grünbereich arbeiten sollen, aufgefangen werden kann. Ein Teil der anfallenden Arbeiten kann an Fremdfirmen vergeben werden. Dieses ist von den FachdienstleiterInnen eindeutig im Rahmen ihrer Produktverantwortung zu regeln. Eine andere Möglichkeit, den Bauhof zu entlasten, wären Patenschaften mit privaten Anliegern. Es ist zukünftig geplant, Kompensationsflächen abseits von Baugebieten oder extern anzulegen bzw. Kompensation in Ökokontos abzulösen. So kann sichergestellt werden, dass es mit direkten Anliegern keine Probleme gibt, was die Akzeptanz der niedrigen Pflegestandards auf Kompensationsflächen anbelangt.

 

Um aber trotz festgelegter Pflegestandards die Individualität der Ortschaften zu erhalten, werden im Frühjahr 2016 mit den einzelnen Ortsräte Detailabstimmungen vorgenommen. Einzelne, öffentlichkeitswirksame Flächen könnten über das übliche Maß hinaus gestaltet und gepflegt werden entweder mit Unterstützung Privater (Pflegeverträge) oder durch Vergabe an Firmen.

 

Parallel zum Grünflächenkataster wird das Baumkataster aufgebaut und fortgeführt, das die Anzahl und den Zustand der vorhandenen Bäume wiedergibt und Kontrollgänge dokumentiert. Bei einzelnen größeren Bauvorhaben, z. B. beim Straßenausbau mit wertvollem Gehölzbestand, werden zusätzlich externe Baumgutachter eingeschaltet.

 

Zur Zusammenarbeit mit den Stadtwerken führt Frau Sprengel aus, dass die Stadt in ständigem Kontakt mit den Stadtwerken steht (auch bezogen auf die Pflegestandards) und dass die Zuständigkeiten, wer welche Gewässer und die Umgebung zu pflegen hat, eindeutig geregelt werden.

 


Beschluss:    

     Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,

       den folgenden Beschluss zu fassen.

 

1. Das Grünflächenkataster entsprechend der derzeitigen Datenlage ist die Arbeitsgrundlage für das Personalmanagement beim Baubetriebshof. Die Qualität und der Umfang (Pflegestandards aus dem Grünflächenkataster) der Arbeiten sind so zu leisten, dass die Vorgaben des Grünflächenkatasters einzuhalten sind.

 

2. Entsprechend der derzeitigen Datenlage des Grünflächenkatasters (Stand: 31.10.2015) sind 12,5 Stellen für die Grünpflege erforderlich. Das Personal ist ausschließlich für die Erledigung der Aufgaben des Grünflächenkatasters einzusetzen.

 

3. Am Ende eines Kalenderjahres ist dem Rat durch den verantwortlichen Dienstleister Baubetriebshof ein Leistungsbericht vorzulegen

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en