Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Fischer gibt zunächst einige Erläuterungen zur Förderung von Gebühren nach § 90 Abs. 3 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe). Die Stadt Sehnde erhalte für diese Leistung von der Region einen pauschalisierten Kostenausgleich. (93,40 € für volle Freistellung, 46,89 € für teilweise Freistellung) Und im Bereich der Tagespflege volle Erstattung der gezahlten Leistungen.
Frau Fischer erklärt nun, dass diese Erstattung ab 2016 entfallen soll. Stattdessen wird die Gewährung von Leistungen zukünftig bei der Bemessung der Höhe der Regionsumlage berücksichtigt.
Für die Stadt Sehnde bedeutet dies, Mehraufwendungen in Höhe von ca. 155.500,00€. (Zahl aus dem letzten Jahr) Allerdings wird es auch eine Senkung der Regionsumlage von 495.000,00 € geben, so dass die Stadt eine Reduzierung der Aufwendungen in Höhe von ca. 339.500,00 € verzeichnen kann.
Diese Entlastung wird in den Folgejahren fortwirken. Die Umlagegesätze werden jedoch jährlich neu durch die Regionsversammlung festgelegt.
Sollte die Stadt Sehnde keine angemessene Berücksichtigung in der Regionsumlage mehr sehen, besteht die Möglichkeit in der jährlichen Diskussion über die Höhe der Regionsumlage dieses anzuführen, oder letztlich die Vereinbarung mit der Region vertragsgemäß zu kündigen.
Die Region Hannover beabsichtigt, die Änderungsvereinbarungen zur Beschlussfassung in die Regionsversammlung am 15.12.2015 einzubringen.
Herr Ostermeyer fragt nach ob hierfür neue Mittel, für eine neue Stelle benötigen würden.
Frau Fischer erläutert, dass hierfür keine neue Stelle geschaffen werden muss, da die Stadt Sehnde diese Aufgabe bereits erfüllen würde.
Es wird nun über die Änderungsvereinbarung Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen und Jugendarbeit sowie über den Änderungsvertrag Kindertagespflege abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
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