Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft ergänzt, dass zwischenzeitlich Industrie- und Handelskammer Hannover IV eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen abgegeben hat. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.
Danach wird ohne Beratung abgestimmt.
Beschluss:
1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:
TÖB: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Schreiben vom 20.11.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu dem Hinweis des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hannover wird zugestimmt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH, Technische Infrastruktur - Schreiben vom 10.11.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu dem Hinweis der Industrie- und Handelskammer Hannover wird zugestimmt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
TÖB: Industrie- und Handelskammer Hannover IV - telefonische Mitteilung vom 04.11.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu dem Hinweis der Industrie- und Handelskammer Hannover wird zugestimmt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) -Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt.
TÖB: Region Hannover, Team Städtebau -Schreiben/E-Mail vom 24.11.2015 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover, Team Planung, wird zugestimmt.
2) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ als Satzung und die Begründung mit den Ergänzungen dazu.
Abstimmungsergebnis:
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