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Auszug - Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligungnach § 4 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 17
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Der Tagesordnungspunkt 4 wird zusammen mit dem Ortsrat Bolzum beraten. Der Tagesordnungspunkt 5 und 5.1 wird zusammen mit dem Ortsrat Wehmingen beraten. Die Tagesordnungspunkte 6 bis 10 werden zusammen mit dem Ortsrat Sehnde beraten.
2016/0366 Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0366 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212Bergfeld mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde.

Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung und Bauaufsicht“ folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:

Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212Bergfeld mit Örtlichen Bauvorschriften und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en