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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) Hier: Teilstück der Straße "Wehmkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde zwischen den Straßen "Salzburg und "Triftstraße"   

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 19
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Der Tagesordnungspunkt 4 wird zusammen mit dem Ortsrat Bolzum beraten. Der Tagesordnungspunkt 5 und 5.1 wird zusammen mit dem Ortsrat Wehmingen beraten. Die Tagesordnungspunkte 6 bis 10 werden zusammen mit dem Ortsrat Sehnde beraten.
2016/0381 Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Hier: Teilstück der Straße "Wehmkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde zwischen den Straßen "Salzburg und "Triftstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0381 zur Widmung eines Teilstücks der Straße Wehmkamp im Ortsteil Rethmarder Stadt Sehnde.

Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung und Bauaufsicht“ folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat  beschließt: Das Teilstück der Straße „Wehmkamp“ in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 mit dem Flurstück 220/3 (teilweise) wird -gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en