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Auszug - Bebauungsplan Nr. 311 "Feldstr./Teichstr.", 2. Änderung, und 14. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Beratungen zu den Punkten 3. bis 7. finden gemeinsam mit dem Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht statt.
2016/0365 Bebauungsplan Nr. 311 "Feldstr./Teichstr.", 2. Änderung, und 14. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2016/0365 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße / Teichstraße“ und die 14. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde.

Nach Beratung fasst der Ortsrat Sehnde folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

1)Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB:

 

Öffentlichkeit : Frau Kiehn / Fr. L. Teich, Sehnde

-Schreiben/E-Mail vom 15.01.2016

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Fr. Kiehn / Fr. Teich wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden nicht berücksichtigt.

 

2)Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße / Teichstraße“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung sowie die 14. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en