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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) Hier: Teilstück der Straße "Wehmkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde zwischen den Straßen "Salzburg und "Triftstraße"   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 28
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2016/0381 Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Hier: Teilstück der Straße "Wehmkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde zwischen den Straßen "Salzburg und "Triftstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird ohne Aussprache abgestimmt.


Beschluss:
 

Das Teilstück der Straße „Wehmkamp“ in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 mit dem Flurstück 220/3 (teilweise) wird gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 


Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en