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Auszug - Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 6
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2015/0305-4 Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015

hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0305
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2015/0305-4 zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 (RROP 2015).

Die Ortsräte Bolzum, Dolgen-Evern-Haimar, Höver, Sehnde und Wehmingen haben sich in ihren Sitzungen am 12.04.2016 in gemeinsamer Beratung mit der Beschlussvorlage 2015/0305-4 zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 (RROP 2015), hier Stellungnahme der Stadt Sehnde, befasst. Die Ortsräte Bolzum, Höver und Wehmingen haben sich für eine Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Sehnde zum RROP 2015 ausgesprochen.

Der Ortsrat Wassel hat sich in seiner Sitzung am 19.04.2016 mit der Beschlussvorlage 2015/0305-4 befasst.

 

Der Ortsrat Höver hat zum Abschnitt 2.1.4 des RROP 2015 folgende Anmerkungen und Ergänzungen zur Stellungnahme:

Der Ort Höver grenzt mit seiner Bebauung direkt an die Bebauung in Hannover-Anderten und mit rund 200 m Abstand an die gewerbliche Bebauung in Lehrte-Ahlten. Die Orte gehen ineinander über, jeweils getrennt nur durch politische Grenzen. Aufgrund dieser besonderen Konstellation werden aus dem Ort Höver auch die Nahversorgungseinrichtungen in Anderten und Ahlten mitgenutzt.

 

Außerdem spricht sich der Ortsrat Höver im Abschnitt 3.2.2 gegen  eine Vorbehaltsfläche Wald bei Höver aus.

 

Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht schließt sich den Anregungen des Ortsrat Höver an. Der Fachbereichsausschuss weist auch auf den Widerspruch in der Darstellung von Höver im RROP 2015, als „Standort Schwerpunktsaufgabe Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten“ der Schaffung von Arbeitsplätzen“ aber nicht mehr die Funktion als „Standort Schwerpunktsaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“ hat, hin.

 

Der Ortsrat Bolzum lehnt die Darstellung der Trasse der Gleisanlage der ehemaligen Kali-Bahn zum Straßenbahnmuseum als „Gleisanlage Vorbehaltsgebiet für Industrie und Gewerbe“ ab, weil die Bezeichnung auch Spielraum für andere Nutzungen öffnet.

Aus dem ebenfalls betroffenen Ortsrat Wehmingen gibt es dazu keine Änderungswünsche. Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht spricht für die Darstellung als „Gleisanlage Vorbehaltsgebiet für Industrie und Gewerbe“ aus, da es keine andere Planzeichnung/Signatur für die Darstellung in einem RROP gibt (vgl. Beschlussfassung).

 

Die Darstellung „Vergrößerung Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft“ im Süden und Südosten der Gemarkung Gretenberg an der Grenze zu Algermissen kann nicht nachvollzogen werden, da weder im Landschaftsrahmenplan noch in der Biotoptypenkartierung in dem Bereich entsprechendes dargestellt ist. Die Darstellung „Vergrößerung Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft“ ist nach Westen in den Bereich der Gretenberger Teiche zu verlagern. 

 

Der Ortsrat Wehmingen spricht sich für eine Aufnahme der Potentialfläche Sehnde 01 für die Windenergienutzung als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ ins RROP 2015 aus. Die Fläche liegt in den Gemarkungen Wassel und Wehmingen zwischen dem Mittellandkanal bei Wassel im Osten, der Ortslage Wehmingen im Süden, Bockmer Holz im Westen und grenzt im Norden an die B443.

Der Ortsrat Wassel hat sich gegen die Aufnahme dieser Fläche ins RROP 2015 ausgesprochen. Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht schließt sich dem Beschluss des Ortsrates Wassel an.

 

Bei den Windkraftstandort nördlich von Evern und Dolgen als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ spricht sich der Fachbereichsausschuss für eine Reduzierung der Fläche entsprechend der Darstellung der südlichen Fläche in der 13. Änderung des RROP 2005 aus.

Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
 

Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

1)Die Darstellung der Trasse der Gleisanlage der ehemaligen Kali-Bahn zum Straßenbahnmuseum als „Gleisanlage Vorbehaltsgebiet für Industrie und Gewerbe“ im RROP 2015 wird begrüßt.

 

2)Keine Aufnahme der Potentialfläche Sehnde 01 für die Windenergienutzung als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ ins RROP 2015

 

3)Der Windkraftstandort nördlich von Evern und Dolgen als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ ist auf die Darstellung der südlichen Fläche in der 13. Änderung des RROP 2005 zu reduzieren.

 

4)Der Rat stimmt den Anmerkungen und Hinweisen der Stadtverwaltung zur erneuten Auslegung des RROP 2015 zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme ergänzt um die Empfehlungen aus der Beratung im Beteiligungsverfahren abzugeben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en