Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2016/0458 zum Bebauungsplan Nr. 917 „Kreuzstraße“ im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde und das Ergebnis der Beratung aus dem Ortsrat. Der Ortsrat Bilm hat sich in seiner Sitzung am 25.05.2016 für eine Erweiterung des Geltungsbereichs ausgesprochen. Der Geltungsbereich soll um den Bereich zwischen Kalkenstraße im Westen, Kreuzstraße im Süden, Hohe Feldstraße im Osten und der Freien Straße im Norden ergänzt werden, da auch hier eine ortsbildprägende Scheune vor einigen Wochen abgerissen wurde und eine große Freifläche entstanden ist. Damit im Fall der Neubebauung auch hier sich die Baukörper hinsichtlich Größe und Gestaltung an der alten Bausubstanz orientieren, soll der Bereich in den Geltungsbereich einbezogen werden. Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht schließt sich der Empfehlung des Ortsrates Bilm zur Erweiterung des Geltungsbereichs an. Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 917 „Kreuzstraße“ im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde mit erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Abstimmungsergebnis:
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