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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2015/0274-1 Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Einziehungsbeschluss-

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0274
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
 

Der Rat beschließt : Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Wolfeshorn“ , Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, zur Größe von ca. 24 qm, wird gemäß § 8 NStrG in der zur Zeit gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en