Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt der Beschluß zu d) b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt : Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Wolfeshorn“ , Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, zur Größe von ca. 24 qm, wird gemäß § 8 NStrG in der zur Zeit gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.
Sachverhalt:Im Rahmen der Planungen für den Dorfladen in Bolzum soll ein Teilstück der Straße „Wolfeshorn“ als Stellplatz für Kunden des Dorfladens zur Verfügung gestellt werden.
Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 mit der Ausgangsdrucksache die Absicht über die Einziehung der Teilfläche beschlossen. Einwendungen gegen die Einziehung wurden seither nicht erhoben. Gründe des öffentlichen Wohls sowie eine besondere Verkehrsbedeutung, die dieser Teileinziehung entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK- Auszug
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