Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Bürgermeister Lehrke weist darauf hin, dass in dem Beschlussvorschlag der TÖB Deutsche Telekom Technik GmbH versehentlich die Hannoverschen Verkehrsbetriebe aufgeführt wurden. Richtig heißt es dort auch Deutsche Telekom Technik GmbH. Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:
Bürger/in: Herr und Frau Lohmann, Sehnde - Schreiben vom 07.04.2016
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Frau und Herrn Lohmann wird zugestimmt.
TÖB: aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region - Schreiben/E-Mail vom 29.04.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Bundesnetzagentur -Schreiben/E-Mail vom 07.04.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird zugestimmt. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH -Schreiben/E-Mail vom 02.05.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Vodafone Kabel Deutschland GmbH -Schreiben/E-Mail vom 22.04.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zugestimmt. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) -Schreiben/E-Mail vom 03.05.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt.
TÖB: Region Hannover, Team Städtebau -Schreiben/E-Mail vom 28.04.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Denkmalpflege wurden redaktionell überarbeitet und aktualisiert. 2) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ als Satzung und die Begründung dazu sowie die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplans. .
Abstimmungsergebnis:
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