Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 917 „Kreuzstraße“ im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde mit erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Abstimmungsergebnis:
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