Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Es wird ohne weitere Aussprache abgestimmt. Beschluss:
§ 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.790,29 € wird mit der gem. § 24 Abs. 3 GemHKVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
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