Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG wird zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Der Betriebsleitung wird die Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 142.116,27 € wird gem.
§ 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.790,29 € wird mit der gem. § 24 Abs. 3 GemHKVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.