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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG jeweils in der geltenden Fassung beschließt der Rat der Stadt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 418 „Ortsmitte Bolzum“ im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde.
Abstimmungsergebnis:
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