Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Ortsbürgermeisterin Dr. Lesemann weist die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Bürgermeister Lehrke weist Ortsbürgermeisterin Dr. Silke Lesemann auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschriften.
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