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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG   

 
 
Sitzung des Ortsrates Bolzum
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Bolzum Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Bolzum
Ort: Am Mühlenberg 8, 31319 Sehnde-Bolzum
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeisterin Dr. Lesemann weist die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Bürgermeister Lehrke weist Ortsbürgermeisterin Dr. Silke Lesemann auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschriften.